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Naturwissenschaftlich Fachräume in Schulen

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    Naturwissenschaftlich Fachräume in Schulen

    Liebe Kollegen,
    in diversen Veröffentlichungen sowie auch in manchen "Regelwerken" wie z. B. dem BPD Schulen in Hamburg werden naturwissenschftliche Fachräume (insbesondere Chemieräume) immer wieder als "Räume mit explosions- oder erhöhter Brandgefahr" bewertet. Ich kann dieses aus folgenden Gründen nicht wirklich nachvollziehen:
    - Die im Rahmen des Unterrichts verwendeten Gefahrstoffe liegen, selbst wenn die Schüler selbst damit experimentieren, nur in äußerst geringen Mengen vor. Mit wirklich gefährlichen Substanzen lässt man Schüler vermutlich schon aus Haftungsgründen nicht oder nur im Einzelfall hantieren.
    - Die Verwendung von offenen Flammen kann kein Kriterium sein, denn dann wäre jedes Wohnzimmer mit Weihnachtsbaum in dieser Art einzustufen oder es wäre eine "illegale Nutzung".
    - Auch die Menge an brennbaren Flüssigkeiten in der "Chemie-Sammlung" ist gegenüber dem Regal mit Petroleum oder Brennspritus im Drogeriemarkt zu vernachlässigen. Wir haben an einer weiterführenden Schule dazu mal eine Aufstellung abgefordert, das waren <20l insgesamt, und das dann auch im Gefahrstoffschrank.
    - Alle Arbeiten mit gefährlichen Stoffen finden unter Aufsicht von Fachkräften statt.
    Ich würde mich über Rückmeldungen freuen, denn man zweifelt da in der Argumentation schon manchmal an sich selbst.
    Mit freundlichen Grüßen,
    F. Fleischhauer

    #2
    Hallo Herr Fleischhauer,

    ich zitiere aus den Auslegungshilfen der ARGEBAU zur MBO:
    "Eine Explosionsgefahr ist insbesondere gegeben, wenn in einer baulichen Anlage die Gefahr des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre in gefahrdrohender Menge besteht (vgl. § 2 Abs. 8, 9 Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV).
    Eine erhöhte Brandgefahr liegt insbesondere vor, wenn brandfördernde, leichtentzündliche oder hochentzündliche Stoffe entsprechend den Gefährlichkeitsmerkmalen nach der Gefahr-stoffverordnung (GefStoffV) in nicht geringen Mengen gelagert, be- oder verarbeitet werden. Zur weiteren Bestimmung gegebenenfalls erhöhter Gefährdungen können die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) herangezogen werden."

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Hallo Herr Lammer,
      das hätte ich auch so definiert. Und daher sehe ich in den naturwissenschaftlichen Fachräumen auch keine Räume mit Explosionsgefahr, denn andernfalls müssten die Schulen für diese Räume gem. BetrSichV Explosionsschutzdokumente erstellen, Ex-geschütze Installationen und Maßnahmen z. B. zm Potentialausgleich an den Arbeitsplätzen vorsehen. Und auch die Gefahrstoffmengen sind zumindest in den Unterrichtsräumen gering, so dass es auch keine Räume mit erhöhter Brandgefahr sind.
      Oder habe ich Sie da falsch verstanden?
      Mit kollegialem Gruß,
      F. Fleischhauer

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        #4
        Hallo Herr Fleischhauer,

        Sie haben mich richtig verstanden.

        Gruß
        C. Lammer

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