Guten Tag,
Rheinland-Pfälzische Baubehörden lassen immer wieder die 3m Brandüberschlagsweg zwischen Nutzungseinheiten über Eck zu.
Ich finde allerdings nirgendwo einen schriftlichen Hinweis, welches Gesetz das regelt. Kann man das ggfls. über die Abstandsflächen im Baugesetz ableiten ? Vielleicht hat hier schon mal jemand damit zutun gehabt. Über Antworten freue ich mich.
Rheinland-Pfälzische Baubehörden lassen immer wieder die 3m Brandüberschlagsweg zwischen Nutzungseinheiten über Eck zu.
Ich finde allerdings nirgendwo einen schriftlichen Hinweis, welches Gesetz das regelt. Kann man das ggfls. über die Abstandsflächen im Baugesetz ableiten ? Vielleicht hat hier schon mal jemand damit zutun gehabt. Über Antworten freue ich mich.
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