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Brandriegel nach Brandschutzverordnung auch bei Änderung der Nutzungsart?

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    Brandriegel nach Brandschutzverordnung auch bei Änderung der Nutzungsart?

    Hallo,

    ich hätte eine Frage zur Änderung der konstruktiven Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoff zum 01. Januar 2016.

    Wäre bei einem Neubauobjekt (ein Bungalow) aus dem Jahr 2012 das als Wohnobjekt genehmigt und erbaut worden wäre, falls das Objekt später gewerblich genutzt werden sollte, aufgrund einer genehmigungspflichtigen Änderung der Nutzungsart nachträglich in die Wärmedämmung ein Brandriegel einzubauen oder würde die Änderung der Brandschutzmaßnahmen nur Neubauten die nach dem Stichtag genehmigt wurden betreffen?

    Oder würde es im Ermessen des zuständigen Bauamt liegen?

    Gruß

    Darius

    #2
    Thema lautet eigentlich:
    Bestandsschutz.
    https://www.advocado.de/ratgeber/gru...iAAEgI_6fD_BwE

    ​Wenn Sie eine Nutzungsänderung vornehmen, entfällt die Grundlage der Baugenehmigung und diese Änderung muss neu beantragt werden. Ob der Entfall der Riegel genehmigungsfähig wäre, wage ich zu bezweifeln. Einziger Grund: die Erfüllung aktueller Bauauflagen ist mir zu teuer? Ich würde dem nicht zustimmen und die Anpassung an die aktuelle Normung verlangen oder der Nutzungsänderung nicht zustimmen.

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