Hallo,
ich hätte eine Frage zur Änderung der konstruktiven Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoff zum 01. Januar 2016.
Wäre bei einem Neubauobjekt (ein Bungalow) aus dem Jahr 2012 das als Wohnobjekt genehmigt und erbaut worden wäre, falls das Objekt später gewerblich genutzt werden sollte, aufgrund einer genehmigungspflichtigen Änderung der Nutzungsart nachträglich in die Wärmedämmung ein Brandriegel einzubauen oder würde die Änderung der Brandschutzmaßnahmen nur Neubauten die nach dem Stichtag genehmigt wurden betreffen?
Oder würde es im Ermessen des zuständigen Bauamt liegen?
Gruß
Darius
ich hätte eine Frage zur Änderung der konstruktiven Brandschutzmaßnahmen bei WDVS mit EPS-Dämmstoff zum 01. Januar 2016.
Wäre bei einem Neubauobjekt (ein Bungalow) aus dem Jahr 2012 das als Wohnobjekt genehmigt und erbaut worden wäre, falls das Objekt später gewerblich genutzt werden sollte, aufgrund einer genehmigungspflichtigen Änderung der Nutzungsart nachträglich in die Wärmedämmung ein Brandriegel einzubauen oder würde die Änderung der Brandschutzmaßnahmen nur Neubauten die nach dem Stichtag genehmigt wurden betreffen?
Oder würde es im Ermessen des zuständigen Bauamt liegen?
Gruß
Darius
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