Liebe Kollegen,
ich stehe im Moment ein wenig auf dem Schlauch beim Thema Deckenmelder für Feststellanlagen. Nach der bisherigen Richtlinie des DIBt waren diese bei Sturzhöhen >1,0m formal vorgesehen, unabhängig davon, ob die FSA zusätzlich über eine BMA mit autom. Meldern angesteuert wurde. Das führte dann regelmäßig zu Doppelungen von Meldern vor den Abschlüssen. Die Richtlinie ist nun aber meines Wissens zurückgezogen und im Anhang 7 zur M-VVTB habe ich hierzu nichts gefunden. Ich würde gerne FSA über die BMA ansteuern und mir damit die zusätzlichen Rauchschalter der FSA sparen. Wo finde ich dazu jetzt die Rechtsgrundlage?
Mit kollegialen Grüßen,
F. Fleischhauer
ich stehe im Moment ein wenig auf dem Schlauch beim Thema Deckenmelder für Feststellanlagen. Nach der bisherigen Richtlinie des DIBt waren diese bei Sturzhöhen >1,0m formal vorgesehen, unabhängig davon, ob die FSA zusätzlich über eine BMA mit autom. Meldern angesteuert wurde. Das führte dann regelmäßig zu Doppelungen von Meldern vor den Abschlüssen. Die Richtlinie ist nun aber meines Wissens zurückgezogen und im Anhang 7 zur M-VVTB habe ich hierzu nichts gefunden. Ich würde gerne FSA über die BMA ansteuern und mir damit die zusätzlichen Rauchschalter der FSA sparen. Wo finde ich dazu jetzt die Rechtsgrundlage?
Mit kollegialen Grüßen,
F. Fleischhauer
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