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Vorschriften für den Einbau einer T90 zw. Installationsschach und Fluchtreppenhaus

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    Vorschriften für den Einbau einer T90 zw. Installationsschach und Fluchtreppenhaus

    Servus zusammen,
    ich hoffe ich bin hier bei euch an der richtigen Adresse, und ihr könnt mir bei meiner Frage helfen.
    Wir hatten heute im Betrieb nach abgeschlossener Wartung der Brandschutztüren eine Diskussion über den fachlich richtigen Einbau...genauer gesagt über den kleinen Zwischenraum der zwischen Zarge und Brandschutzwand entsteht. Wie genau darf dieser verfüllt werden, mit was? Bei uns wurde hier augenscheinlich Mörtel verwendet, und scheinbar je nach Augenmaß des Maurers mal mehr oder weniger...scheinbar hats der Maurer nicht ganz so mit dem passgenauen Ausschnitt für die Tür gehabt. Gibts für dieses "anputzen" ein Maximalmaß? Immerhin stellt der Mörtel ja eine Schwachstelle im Gefüge aus T90 Tür und Brandwand dar, oder?

    Vielen lieben Dank schonmal für die Hilfe, und beste Grüße!
    Nico

    #2
    Der fachgerechte Einbau eines Feuerschutzabschlusses ist in Einbauanleitung beschrieben; bei älteren Zulassungen auch in dieser. Nur die Einbauanleitung ist maßgeblich.
    Informativ können Sie auch DIN 18093 "Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton" zu Hilfe nehmen.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Die Themen Feuerschutzabschluss / Feuerschutztür werden auch unter https://www.bauprofessor.de/feuerschutzabschluss/ sehr informativ erklärt und optimal ist, dass man dazu auch gleich die passenden DIN Normen findet.

      Grüße

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