31.03.2022, 07:16 AM
Wozu benötigen Sie einen zweiten Rettungsweg? Richtig, wenn der eine ausfällt haben Sie noch einen zweiten, sonst könnten Sie es auch lassen. Feuerwehr will oder kann nicht helfen -> baulicher 2. Rw. Wenn, im Fall Ihrer Skizze, der Treppenraum verraucht ist, kämen Sie nur durch den verrauchten Treppenraum zum zweiten Fluchtweg? Dann funktioniert das nicht. Eine Flurumgehung des Treppenraumes wäre noch eine Möglichkeit, verkleinert aber die Zimmer; also aus zwei Zimmer mach eins?
Prinzipiell: Sachsen-Anhalt hat eine baurechtlich eingeführte Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung –BStättVO)*vom 20. Mai 2008 Änderung vom 26. Mai 2015. Damit dürfen Sie sich nicht auf das Muster beziehen, selbst wenn dort das selbe drin steht
.
An den zweiten Rettungsweg gibt es keine Längenanforderungen, denn es fällt immer nur einer aus. Das ist der brandschutztechnische Kompromiss; andere Fälle werden baurechtlich nicht betrachtet.
In Ihrem Fall sicher nicht gangbar, eigenes Rettungsgerät vorhalten.
Außentreppen funktionieren an sich immer. Ob die Behörde einer Wendeltreppe zustimmt muss vor Ort entschieden werden. Ich hatte selbst Notrutschen schon genehmigt bekommen.
Rettungsweg durch einen anderen Brandabschnitt - warum nicht, wenn es der selbe Nutzer ist und die ständige Funktion gewährleistet ist.
Alle Auskünfte wie immer unbewaffnet, also ohne Gewehr. Das muss im baurechtlichen Verfahren mit Sachverständigem und Behörde abgeklärt werden. Wenn der SV von Ihnen beauftrag wurde und Sie mit ihm unzufrieden sind, können Sie ihn auch austauschen und einen anderen beauftragen.
Prinzipiell: Sachsen-Anhalt hat eine baurechtlich eingeführte Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung –BStättVO)*vom 20. Mai 2008 Änderung vom 26. Mai 2015. Damit dürfen Sie sich nicht auf das Muster beziehen, selbst wenn dort das selbe drin steht
. An den zweiten Rettungsweg gibt es keine Längenanforderungen, denn es fällt immer nur einer aus. Das ist der brandschutztechnische Kompromiss; andere Fälle werden baurechtlich nicht betrachtet.
In Ihrem Fall sicher nicht gangbar, eigenes Rettungsgerät vorhalten.
Außentreppen funktionieren an sich immer. Ob die Behörde einer Wendeltreppe zustimmt muss vor Ort entschieden werden. Ich hatte selbst Notrutschen schon genehmigt bekommen.
Rettungsweg durch einen anderen Brandabschnitt - warum nicht, wenn es der selbe Nutzer ist und die ständige Funktion gewährleistet ist.
Alle Auskünfte wie immer unbewaffnet, also ohne Gewehr. Das muss im baurechtlichen Verfahren mit Sachverständigem und Behörde abgeklärt werden. Wenn der SV von Ihnen beauftrag wurde und Sie mit ihm unzufrieden sind, können Sie ihn auch austauschen und einen anderen beauftragen.

