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Hallo,
folgende Frage:
Ist es zulässig in einem OP-Vorraum (Patientenwarteplatz) die Wände mit PVC-Wandtatoos/Wandsticker (Größe 60x100) zu bekleben oder gibt es dabei Brandschutzprobleme?
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Überschrift an Diskussionsthema angepasst. Viele Grüße, FeuerTrutz Admin
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Generell kann man das als Einrichtung sehen. Bilder fallen in einem Raum auch nicht unter die Brandschutzbestimmungen. Sonst können Sie die auch als Tapete sehen.
Wenn Sie auf die Bauordnung anspielen:
"... in notwendigen Fluren ... müssen
1. Bekleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,"
Bekleidung sind z.B. hinterlüftete Bauteile, Promat- oder Trockenbaubekleidung