Geräteschuppen > 75m³ Grenzbebauung Bayern
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Servus Miteinander,

ich plane aktuell die Realisierung eines Geräteschuppens als Grenzbebauung in Bayern.

Folgende Angaben zum Projekt:
- Abmessungen 3,5m x 9,0m, davon 3,5m x 2,0m als Freisitz bzw. überdachten Holzlagerplatz
- Brutto-Rauminhalt >75m³ (nicht verfahrensfrei)
- Traufhöhe inkl. Dach und PV ca. 2,50m, Satteldach
- Nutzung als Geräteschuppen, Holzlagerplatz, PV, Unterstand Arbeitsmaschine (lt. GaStellV §18 -> somit nicht als Kleingarage anzusehen)
- Abstand zur Grenze: ca. 1,0m (-> Grenzbebauung)
- Regelungen des Bebauungsplans eingehalten
- Holzbauweise mit harter Bedachung geplant

Folgende Fragen:
- handelt es sich beim geplanten Freisitz und einen "Aufenthaltsraum" nach Begriffsbestimmung der BayBo, wenn diese Fläche zur Brutto-Rauminhalt hinzugerechnet werden muss (lt. Auskunft des LRA ist die Fläche hinzuzurechnen, wenn sie genutzt wird (Überdachung, PV usw.)).
- Ist in Bayern ein Geräteschuppen > 50m³ grundsätzlich mit Brandwand auszuführen? Gibt es Erleichterungen?
- Müsste die Brandwand (falls notwendig) 30cm über die Dachhaut geführt werden?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Viele Grüße
Julian
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