Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO
#1
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit der bauordnungsrechtlichen Einstufung eines Feuerwehrgebäudes nach HBO und habe folgende Frage:
Ist ein Feuerwehrgebäude aufgrund seiner unterschiedlichen Nutzungsarten (Garage, Unterkunft, Verwaltung) automatisch als nicht geregelter Sonderbau einzustufen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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#2
Die Kriterien für Sonderbauten sind in § 2 Absatz 9 HBO abschließend aufgeführt. D. h. ein Sonderbau liegt nur dann vor, wenn mindestens eines dieser Kriterien erfüllt wird.

Gruß
C. Lammer
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