19.11.2014, 02:38 PM
Hallo,
diese "Sekundärnutzungen" sind nicht nur kritisch, sondern auch nicht zulässig (siehe LüAR, LAR, FeuVO etc.). Allerdings ist nicht jeder Raum, in dem sich ein Verteilerkasten befindet ein Technikraum im Sinne des Baurechts.
Gruß
Jürgen Koberstein
diese "Sekundärnutzungen" sind nicht nur kritisch, sondern auch nicht zulässig (siehe LüAR, LAR, FeuVO etc.). Allerdings ist nicht jeder Raum, in dem sich ein Verteilerkasten befindet ein Technikraum im Sinne des Baurechts.
Gruß
Jürgen Koberstein

