Brandschutzordnung Teil A
#5
"Rechtlich ist die ASR A2.3 maßgeblich und gesetzlich bindend."

Nicht ganz; die ASR konkretisieren "im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen."

Das Prinzip gleicht also dem der Konformitätsvermutung.

Rechtssytematik: Gesetz (Arbeitsschutzgesetz) -> Verordnung (Arbeitsstättenverordnung) -> Technische Regeln (Arbeitsstättenrichtlinien)

Gruß
C. Lammer
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Brandschutzordnung Teil A - von holpie - 14.10.2014, 11:01 AM
[Kein Betreff] - von Helge Hanson - 07.11.2014, 11:54 AM
[Kein Betreff] - von henoch - 21.11.2014, 09:21 AM
[Kein Betreff] - von sachverstaendiger - 25.11.2014, 01:51 PM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 25.11.2014, 05:46 PM
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 25.11.2014, 05:50 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste