Terrassenüberdachung
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Die Terrassenüberdachung bildet eine Raum der Baulichen Anlage, der bezüglich eventueller Wand bei Grenzbebauung (§ 30 (2) 1. MBO) und Dach § 32 (1) und (7) MBO die Anforderungen der jeweilgen Bauordnung zu erfüllen hat.
U. Drechsler
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Nachrichten in diesem Thema
Terrassenüberdachung - von miro - 14.09.2021, 05:33 PM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 14.02.2022, 10:28 AM

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