01.04.2022, 08:23 AM
Hallo Henry,
vorab, habe ich es so verstanden, dass nicht alle Fenster der Beherbergungsräume mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreicht werden können, wie sie teilweise über 8 m über der Geländeoberfläche liegen.
Unter dieser Voraussetzung zu Ihren Fragen:
Gruß
C. Lammer
vorab, habe ich es so verstanden, dass nicht alle Fenster der Beherbergungsräume mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreicht werden können, wie sie teilweise über 8 m über der Geländeoberfläche liegen.
Unter dieser Voraussetzung zu Ihren Fragen:
Zitat:Meine Frage wäre nun:Nein, da dafür der Treppenraum (in der Mitte) durchquert werden muss.
- wer hat Recht? Reicht eine zusätzliche Treppe?
Zitat:- Wie müsste das Treppenhaus in dem angrenzenden Gebäude aussehen, wäre ein Flur zwischen den Räumen im Altbau und dem neu geschaffenen Treppenraum nötig?Dies Frage habe ich nicht verstanden; dazu müssten wir auch aussagekräftige Pläne etc. haben.
Zitat:- Darf der zweite RW überhaupt eine notwendige Treppe in einem anderen Brandabschnitt sein?Ja.
Zitat:- Was wäre eine Alternative für den 2. RW?Hochrüstung des bestehenden Treppenraums zu einem Sicherheitstreppenraum
Zitat:- Was könnte ich ändern, damit beispielsweise nur die Treppe im Altbau errichtet werden muss?Siehe Vorschlag von AEBaresel ("Flurumgehung "). Oder auf alle Beherbergungsräume, die keinen zweiten RW haben, verzichten.
Zitat:- Könnte die Außentreppe auch als Wendeltreppe errichtet werden? (Platzproblem)Grundsätzlich nicht. Dies muss ggf. mit der Bau- und der Arbeitsschutzbehörde abgesprochen werden.
Gruß
C. Lammer

