Fraglicher 2. RW, GK4 Sonderbau Beherbergung Pension/Hotel
#2
Hallo Henry,

vorab, habe ich es so verstanden, dass nicht alle Fenster der Beherbergungsräume mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreicht werden können, wie sie teilweise über 8 m über der Geländeoberfläche liegen.

Unter dieser Voraussetzung zu Ihren Fragen:

Zitat:Meine Frage wäre nun:
- wer hat Recht? Reicht eine zusätzliche Treppe?
Nein, da dafür der Treppenraum (in der Mitte) durchquert werden muss.

Zitat:- Wie müsste das Treppenhaus in dem angrenzenden Gebäude aussehen, wäre ein Flur zwischen den Räumen im Altbau und dem neu geschaffenen Treppenraum nötig?
Dies Frage habe ich nicht verstanden; dazu müssten wir auch aussagekräftige Pläne etc. haben.

Zitat:- Darf der zweite RW überhaupt eine notwendige Treppe in einem anderen Brandabschnitt sein?
Ja.

Zitat:- Was wäre eine Alternative für den 2. RW?
Hochrüstung des bestehenden Treppenraums zu einem Sicherheitstreppenraum

Zitat:- Was könnte ich ändern, damit beispielsweise nur die Treppe im Altbau errichtet werden muss?
Siehe Vorschlag von AEBaresel ("Flurumgehung "). Oder auf alle Beherbergungsräume, die keinen zweiten RW haben, verzichten.

Zitat:- Könnte die Außentreppe auch als Wendeltreppe errichtet werden? (Platzproblem)
Grundsätzlich nicht. Dies muss ggf. mit der Bau- und der Arbeitsschutzbehörde abgesprochen werden.

Gruß
C. Lammer

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[Kein Betreff] - von AEBaresel - 31.03.2022, 07:16 AM
[Kein Betreff] - von clammer - 01.04.2022, 08:23 AM

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