10.05.2023, 09:05 AM
Da es meines Wissens für den vorliegenden Fall keine baurechtliche Regelung gibt würde ich über die Gefährdungsanalyse herangehen:
Heiße Brandgase steigen in der Regel nach oben – würden also die Fenster nicht treffen.
Anders die Wärmestrahlung. Befinden sich die Fenster im schrägen Dachbereich, sind sie weitestgehend geschützt.
Die Öffnung des Treppenraumes ist problematischer. Da dürfen keine brennend abtropfenden Teile des Fensters oder brennenden Möbelteile in den Treppenraum fallen. Der Rauch wird sich nicht um Treppenraum sammeln können, dass dieser nicht mehr nutzbar ist.
Möglicherweise sind noch weitere Gefährdungen zu berücksichtigen.
MfG U Drechsler
Heiße Brandgase steigen in der Regel nach oben – würden also die Fenster nicht treffen.
Anders die Wärmestrahlung. Befinden sich die Fenster im schrägen Dachbereich, sind sie weitestgehend geschützt.
Die Öffnung des Treppenraumes ist problematischer. Da dürfen keine brennend abtropfenden Teile des Fensters oder brennenden Möbelteile in den Treppenraum fallen. Der Rauch wird sich nicht um Treppenraum sammeln können, dass dieser nicht mehr nutzbar ist.
Möglicherweise sind noch weitere Gefährdungen zu berücksichtigen.
MfG U Drechsler

