Fluchtwege in Technikräumen
#2
Für elektrische Betriebsräume und Lüftungszentralen gemäß M-EltBauVO bzw. M-LüAR gilt, dass der Rettungsweg innerhalb des Raumes bis zu einem Ausgang nicht länger als 35 m sein darf.
Von jeder Stelle eines dieser Räume muss mindestens ein Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie in höchstens 35 m Entfernung erreichbar sein, gilt nur in Kellergeschossen.
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Fluchtwege in Technikräumen - von Roland - 04.03.2025, 02:34 PM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 08.06.2025, 03:33 PM

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