02.11.2015, 08:42 AM
In der Kommentierung der Arbeitsstättenverordnung von 1998 von Opfermann/ Streit ist im § 19 unter der Randnummer 49 folgende zu finden, was sich auch in der Praxis bewährt hat.
Auszug aus der Kommentierung:
"In längeren Rettungswegen empfiehlt sich die Anbringung eines Rettungszeichens mindestens alle 15 m. Die Rettungszeichen sollen in etwa 2,00 m Höhe angebracht werden,..."
Gruß
R. Tüchelmann
Auszug aus der Kommentierung:
"In längeren Rettungswegen empfiehlt sich die Anbringung eines Rettungszeichens mindestens alle 15 m. Die Rettungszeichen sollen in etwa 2,00 m Höhe angebracht werden,..."
Gruß
R. Tüchelmann

