Sicherheitskennzeichnung - Montagehöhe
#3
In der Kommentierung der Arbeitsstättenverordnung von 1998 von Opfermann/ Streit ist im § 19 unter der Randnummer 49 folgende zu finden, was sich auch in der Praxis bewährt hat.

Auszug aus der Kommentierung:
"In längeren Rettungswegen empfiehlt sich die Anbringung eines Rettungszeichens mindestens alle 15 m. Die Rettungszeichen sollen in etwa 2,00 m Höhe angebracht werden,..."


Gruß

R. Tüchelmann

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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von ch_lammer - 01.10.2015, 02:43 PM
[Kein Betreff] - von Tüchelmann - 02.11.2015, 08:42 AM
[Kein Betreff] - von TauLsen - 21.03.2016, 02:15 PM

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