Aufzug zum Penthouse
#1
Wir haben ein Gebäude der Klasse 5. Im EG eine Gewerbenutzung und Wohnraum in den OGs.
Die Wohnungen haben im EG einen separaten Zugang über ein Treppenhaus sowie einen Aufzug.

Der Aufzug hält in jeder Etage, so dass man auf den Flur gelangt.
Im DG gibt es nur ein Penthouse und der Aufzug Endet direkt im Wohnraum. Nicht in einem angetrennten Flur.

Ist das zulässig?
Besten Dank für Euer Feedback

Beste Grüße,
Marcha
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Aufzug zum Penthouse - von marcha - 24.07.2017, 11:09 AM
[Kein Betreff] - von LOVT1 - 02.08.2017, 03:24 PM

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste