02.08.2017, 03:24 PM
Ist im Prinzip zulässig. Voraussetzung wäre aber, dass der Fahrschacht nichtbrennbar und feuerbeständig ist (F90-A) und über Türen nach DIN 18091 und EN81-58 verfügt. Falls diese Türen nicht vorhanden sind, könnte man im Penthouse vor dem Aufzug noch einen kleinen Vorraum mit F90-Wänden und einer feuerhemmenden Rauchschutztür (T30-RS) bilden. Zusätzliche Brandschutztür direkt am Aufzugsschacht ginge auch, falls dafür Platz ist. Offenhaltung der Tür mit Feststellanlage oder Freilauftürschließer ist möglich.
Achtung Einbruchschutz: Alle Aufzugstüren verfügen über eine Selbstbefreiungsfunktion. Bedeutet, das jeder einfach ins Penthouse kommt, wenn er diese Etage anfahren kann. Mfg. Dipl.-Ing. Helge Leutloff (Fachplaner Brandschutz)
Achtung Einbruchschutz: Alle Aufzugstüren verfügen über eine Selbstbefreiungsfunktion. Bedeutet, das jeder einfach ins Penthouse kommt, wenn er diese Etage anfahren kann. Mfg. Dipl.-Ing. Helge Leutloff (Fachplaner Brandschutz)

