Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befaehigung (BGI/GUV-I 5182)
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Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Eine neue [URL="http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-5182.pdf"]Informationsschrift[/URL] der DGUV gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brand
schutzhelfern.
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Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befaehigung (BGI/GUV-I 5182) - von GRuhe - 15.03.2014, 01:33 PM
[Kein Betreff] - von SimonSchmeisser - 14.04.2014, 01:16 PM

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