Zuschuss für Umbauten bei Brandschutz im Bestand?
#2
Guten Tag,

eine Ferndiagnose ist ohne detaillierte Kenntnisse nicht möglich.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf das Baurecht.
Wenn Sie einen Bauantrag eingereicht haben, müssen Sie dessen Auflagen umsetzen.
Wenn Sie keinen Bauantrag eingereicht haben und auch keinen einreichen hätten müssen, kann die Bauaufsicht nur gemäß § 76 Absatz 3 ein Anpassung verlangen, wenn eine "Gefährdung der Sicherheit oder Gesundheit" besteht. Dies erfolgt schriftlich in Form eines Verwaltungsaktes. Dieses Anpassungsverlangen ist aber unabhängig von einer (genehmigungsfreien) Sanierung oder Instandsetzung.

Gruß
C. Lammer
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[Kein Betreff] - von clammer - 11.10.2019, 08:02 AM
[Kein Betreff] - von Admin Feuertrutz - 11.10.2019, 01:33 PM
[Kein Betreff] - von John - 13.10.2019, 10:22 PM
[Kein Betreff] - von clammer - 14.10.2019, 08:07 AM

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