13.10.2019, 10:22 PM
Guten Tag und danke, an C. Lammer,
ist nicht ganz so einfach...
Es wurde ein Bauantrag eingereicht. DG Ausbau, Zusammenlegung der Einheiten (19 (ca. 22m²) runter auf 10 (43 m²) welche hintereinander liegen
War immer wieder der Wunsch vom Bauamt (3x Beratungsgespräche) da es nur einen Rettungsweg, über ein altes innenliegendes Holztreppenhaus, gibt. Mein Vorschlag zur Entschärung der Brandsituation, ein Stahlbetontreppenhaus mit 17,5 cm KS Steine (alt 10,5cm) neu aufbauen wurde positiv aufgenommen und auch mündlich meinem Archi als Instandsetzung zugesagt. Wurde dann auch umgesetzt. Haben alle Brandlasten aus dem Treppenraum entfernt!
Dann kam die Ablehnung vom Bauantrag (Intern Bauakte, stand auch Beseitigung vom Gebäude, habe dann den Hinweis gegeben GG § 14 lesen ...), erst Zeit (da 6 Jahre lang wegen Verkauf und Rep.Stau das Haus leerstand) wurde dann aber geändert in: Die geplanten Instandsetzungsarbeiten gehen über den Bestandsschutz, neue Fenster (Lebenserwartung von einem Fenster liegt bei ca. 48 Jahren, Gebäude ist über 120 Jahre alt..) würde wohl fast alle Häuser in der BRD betreffen, die Anpassung der Räumlichkeiten wegen der Zusammenlegung, Austausch vom Baustoff Holztreppenhaus gegen Stahlbeton usw.
alles um die Rettungswege zu optimieren...
Die beziehen sich jetzt auf § 76 Absatz 3 als Grund für die ganzen Brandschutzforderungen.
aber hier steht auch:
ist nicht ganz so einfach...
Es wurde ein Bauantrag eingereicht. DG Ausbau, Zusammenlegung der Einheiten (19 (ca. 22m²) runter auf 10 (43 m²) welche hintereinander liegen
War immer wieder der Wunsch vom Bauamt (3x Beratungsgespräche) da es nur einen Rettungsweg, über ein altes innenliegendes Holztreppenhaus, gibt. Mein Vorschlag zur Entschärung der Brandsituation, ein Stahlbetontreppenhaus mit 17,5 cm KS Steine (alt 10,5cm) neu aufbauen wurde positiv aufgenommen und auch mündlich meinem Archi als Instandsetzung zugesagt. Wurde dann auch umgesetzt. Haben alle Brandlasten aus dem Treppenraum entfernt!
Dann kam die Ablehnung vom Bauantrag (Intern Bauakte, stand auch Beseitigung vom Gebäude, habe dann den Hinweis gegeben GG § 14 lesen ...), erst Zeit (da 6 Jahre lang wegen Verkauf und Rep.Stau das Haus leerstand) wurde dann aber geändert in: Die geplanten Instandsetzungsarbeiten gehen über den Bestandsschutz, neue Fenster (Lebenserwartung von einem Fenster liegt bei ca. 48 Jahren, Gebäude ist über 120 Jahre alt..) würde wohl fast alle Häuser in der BRD betreffen, die Anpassung der Räumlichkeiten wegen der Zusammenlegung, Austausch vom Baustoff Holztreppenhaus gegen Stahlbeton usw.
alles um die Rettungswege zu optimieren...
Die beziehen sich jetzt auf § 76 Absatz 3 als Grund für die ganzen Brandschutzforderungen.
aber hier steht auch:
- 1. ausreichend Platz auf dem Grundstück vorhanden ist,
Platz habe ich eben gerade nicht.
Ich habe dazu 2 Brandsachversändige, die mir sagen, dass ist völlig überzogen, was hier gefordert wird!!
- 2.
die Herstellung nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden ist und
die sind extrem hoch
Die warten jetzt auf einen neuen Bauantrag mit: Brandschutz an 32 Fenstern und Sicherheitstreppenraum mit Spüllüftung
Gruß John

