GK 5 NE 260 m² 2 baulichen RW trennen, zu 116 m² und 144 m²
#2
Um von vorne herein Missverstände zu vermeiden: Für die Maßnahme ist eine Baugenehmigung notwendig. Dabei wird auch geprüft, ob der zweite Flucht- und Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr überhaupt möglich ist.
Die Trennwand muss dann feuerbeständig sein; dass sollte dann aber auch der Entwurfsverfassern für den Bauantrag wissen ...

Gruß
C. Lammer

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[Kein Betreff] - von clammer - 02.12.2019, 08:55 AM
[Kein Betreff] - von Brandsicher - 04.12.2019, 04:35 PM

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