02.12.2019, 08:55 AM
Um von vorne herein Missverstände zu vermeiden: Für die Maßnahme ist eine Baugenehmigung notwendig. Dabei wird auch geprüft, ob der zweite Flucht- und Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr überhaupt möglich ist.
Die Trennwand muss dann feuerbeständig sein; dass sollte dann aber auch der Entwurfsverfassern für den Bauantrag wissen ...
Gruß
C. Lammer
Die Trennwand muss dann feuerbeständig sein; dass sollte dann aber auch der Entwurfsverfassern für den Bauantrag wissen ...
Gruß
C. Lammer

