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Brandschutzordnung: ist es ausreichend, wenn der Aushang der Brandschutzordnung Teil A auf dem Flucht- und Rettungswegplan existiert (verkleinert), oder muß er zusätzlich auch noch extra ausgehängt werden.
Betreff des Beitrags durch Forum-Admin angepasst, 08.10.2014
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Hallo,
DIN 14096:2014-05
6.1.1 Für die Brandschutzordnung Teil A ist mindestens das Format A4 nach DIN EN ISO 216 zu
verwenden.
Gruß
henoch
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I. DIN ISO 23601 ist veraltet.
II. Brandschutzordnung und Hinweise zum Verhalten im Brandfall/bei Unfällen sind zwei verschiedene Dinge.
III. Es gibt keine Unklarheiten ;-)
1. Der Flucht- und Rettungsplan dient auch den Rettungskräften einen Weg ins Objekt zu finden.
2. Er ist auch eine Unterweisungsunterlage.
3. Am Flucht- und Rettungsplan sollte man sich schon vorher über die Fluchtwege informieren und nicht dann wenn es zu spät ist.
4. Die Pläne gehören an stark frequentierte Stellen damit man von ihnen Kenntnis nimmt z. B. Treppenhäuser.
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"Rechtlich ist die ASR A2.3 maßgeblich und gesetzlich bindend."
Nicht ganz; die ASR konkretisieren "im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen."
Das Prinzip gleicht also dem der Konformitätsvermutung.
Rechtssytematik: Gesetz (Arbeitsschutzgesetz) -> Verordnung (Arbeitsstättenverordnung) -> Technische Regeln (Arbeitsstättenrichtlinien)
Gruß
C. Lammer