Hallo zusammen,
ich muss ein Brandschutzkonzept für ein Gewerbegebiet schreiben.
Ich kenne Brandschutzkonzepte für einzelne Gebäude, bei einem BSK für ein Gewerbegebiet tue ich mich schwer.
In dem Gebiet sollen:
1 x Lagerhalle (EG, A = 750 m²)
1 x Wohngebäude (EG und 1. OG, zwei Nutzungseinheiten 1 NE = 60 m², 2 NE = 80 m² (Für den Betreibsleiter) OKF = 2,84 m
2 x Bürogebäude mit je drei Nutzungseinheiten á 155 m² pro Nutzungseinheit OKF= 7,0 m
errichtet werden. Fläche Gesamt je Bürogebäude = 155m² * 3 = 465 m²
(siehe Foto)
Das Wohngebäude ist mittels Verbindungsriegels zu einem der Bürogebäude verbunden.
1. Schritt
Einteilung in die Gebäudeklassen:
Lagerhalle: GK: 3
Hier stell ich mir die Frage, ob das ein Sonderbau gem. „§ 50 LBauO Abs.2 Nr.9 bauliche Anlagen und Räume von großer Ausdehnung oder mit erhöhter Brand-,Explosions- oder Verkehrsgefahr, sein könnte. In der Aufgabenstellung steht lediglich: „gewerbliche Nutzung bspw. durch Baufirma.
Wohnungsgebäude: Würde ich in die GK:2 einstufen
Bürogebäude 1: Würde ich in die GK:3 einstufen
Bürogebäude 2: Würde ich in die GK:3 einstufen
Bzgl. des Verbindungsriegels ( Wohngebäude – Verbindungsriegel – Bürogebäude 1) würde ich eine Abweichung stellen, da die WE2 nicht direkt in freie führt.
Brandschutzkonzept_HA.jpg
ich muss ein Brandschutzkonzept für ein Gewerbegebiet schreiben.
Ich kenne Brandschutzkonzepte für einzelne Gebäude, bei einem BSK für ein Gewerbegebiet tue ich mich schwer.
In dem Gebiet sollen:
1 x Lagerhalle (EG, A = 750 m²)
1 x Wohngebäude (EG und 1. OG, zwei Nutzungseinheiten 1 NE = 60 m², 2 NE = 80 m² (Für den Betreibsleiter) OKF = 2,84 m
2 x Bürogebäude mit je drei Nutzungseinheiten á 155 m² pro Nutzungseinheit OKF= 7,0 m
errichtet werden. Fläche Gesamt je Bürogebäude = 155m² * 3 = 465 m²
(siehe Foto)
Das Wohngebäude ist mittels Verbindungsriegels zu einem der Bürogebäude verbunden.
1. Schritt
Einteilung in die Gebäudeklassen:
Lagerhalle: GK: 3
Hier stell ich mir die Frage, ob das ein Sonderbau gem. „§ 50 LBauO Abs.2 Nr.9 bauliche Anlagen und Räume von großer Ausdehnung oder mit erhöhter Brand-,Explosions- oder Verkehrsgefahr, sein könnte. In der Aufgabenstellung steht lediglich: „gewerbliche Nutzung bspw. durch Baufirma.
Wohnungsgebäude: Würde ich in die GK:2 einstufen
Bürogebäude 1: Würde ich in die GK:3 einstufen
Bürogebäude 2: Würde ich in die GK:3 einstufen
Bzgl. des Verbindungsriegels ( Wohngebäude – Verbindungsriegel – Bürogebäude 1) würde ich eine Abweichung stellen, da die WE2 nicht direkt in freie führt.
Brandschutzkonzept_HA.jpg
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