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Brandschutzkonzept für ein Gewerbegebiet

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    Brandschutzkonzept für ein Gewerbegebiet

    Hallo zusammen,

    ich muss ein Brandschutzkonzept für ein Gewerbegebiet schreiben.
    Ich kenne Brandschutzkonzepte für einzelne Gebäude, bei einem BSK für ein Gewerbegebiet tue ich mich schwer.

    In dem Gebiet sollen:
    1 x Lagerhalle (EG, A = 750 m²)
    1 x Wohngebäude (EG und 1. OG, zwei Nutzungseinheiten 1 NE = 60 m², 2 NE = 80 m² (Für den Betreibsleiter) OKF = 2,84 m
    2 x Bürogebäude mit je drei Nutzungseinheiten á 155 m² pro Nutzungseinheit OKF= 7,0 m
    errichtet werden. Fläche Gesamt je Bürogebäude = 155m² * 3 = 465 m²
    (siehe Foto)

    Das Wohngebäude ist mittels Verbindungsriegels zu einem der Bürogebäude verbunden.

    1. Schritt
    Einteilung in die Gebäudeklassen:
    Lagerhalle: GK: 3
    Hier stell ich mir die Frage, ob das ein Sonderbau gem. „§ 50 LBauO Abs.2 Nr.9 bauliche Anlagen und Räume von großer Ausdehnung oder mit erhöhter Brand-,Explosions- oder Verkehrsgefahr, sein könnte. In der Aufgabenstellung steht lediglich: „gewerbliche Nutzung bspw. durch Baufirma.

    Wohnungsgebäude: Würde ich in die GK:2 einstufen

    Bürogebäude 1: Würde ich in die GK:3 einstufen
    Bürogebäude 2: Würde ich in die GK:3 einstufen

    Bzgl. des Verbindungsriegels ( Wohngebäude – Verbindungsriegel – Bürogebäude 1) würde ich eine Abweichung stellen, da die WE2 nicht direkt in freie führt.
    Brandschutzkonzept_HA.jpg
    Zuletzt geändert von stefan; 17.06.2021, 20:22.

    #2
    Hallo Stefan,

    mein Ansatz wäre ein Konzept für die gesamte bauliche Anlage als GK 3 und Sonderbau (Industriebaurichtlinie).
    Mit dem Verbindungsriegel müsste man prüfen, wie es mit den Entfernungen wegen Gefahr des Brandüberschlags ist.

    Kommentar


      #3
      Hallo Stefan,

      für konkrete Aussagen sind die Angaben nicht ausreichend; auch haben Sie kein Bundesland angeben. Deshalb halte ich mich an die MBO.

      Für eine Beurteilung eines "Gewerbegebietes" in Form eines Brandschutzkonzeptes gibt es keinen Rechtsgrundlage; letztendlich müssen alle Gebäude einzeln betrachtet werden.

      Für eine Einstufung als Sonderbau, wie im vorigen Post vorgeschlagen, fehlt die Rechtsgrundlage; es werden keine Kriterien für einen Sonderbau erfüllt. Es obliegt dem Bauherrn, die Nutzung zu beantragen, die er möchte. Darüber brauchen Sie nicht spekulieren.

      Die Lagerhalle ist in GK 3 einzustufen; zur Beurteilung kann die MIndBauRL herangezogen werden; dadurch wird das aber kein Sonderbau.

      Der Verbindungsriegel ist entscheidend, wie die beiden Gebäude einzustufen sind - oder es sich sogar nur um ein Gebäude handelt.
      So wie es in der Zeichnung dargestellt ist und wenn Sie bei zwei Gebäuden bleiben wollen, muss die Wand des Wohngebäudes als Gebäudeabschlusswand ausgebildet werden. Dann ist allerdings die Türe in den Verbindungsriegel nicht zulässig bzw. müsste über ein Abweichung legalisiert werden. Es sollte daher überlegt werden, den baurechtlichen Zugang (auch Rettungsweg) zum Treppenraum des Bürogebäudes nicht über den Verbindungsriegel zu führen.

      Gruß
      C. Lammer

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        #4
        Hallo Hujer,
        hallo Herr Lammer,

        vielen Dank für die Rückmeldungen!

        das Gewerbegebiet befindet sind in Rheinland-Pfalz.

        Gem. der Landesbauordnung § 50 Abs. 2 Nr. 10 "bauliche Anlagen und Räume, die für gewerbliche Betriebe bestimmt sind"
        würde ich das Bauvorhaben als Sonderbau einstufen.

        Gem. der IndBauRl Rheinland-Pfalz, Kapitel 3 Nr. 3.1 "Industriebauten sind Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen." würde ich für das Lagergebäude die IndBauRL heranziehen.
        Für die Bürogebäude und das Wohngebäude ist mir aktuell nicht bekannt welche Richtlinie o.ä ich anziehen könnte. Hier würde ich theoretisch bei der GK 3 bleiben ohne Sonderbau.


        Die Überlegung, die zwei Gebäude "Bürogebäude - Verbindungsriegel - Wohnungsgebäude" als ein Gebäude zu betrachten kam mir auch.
        Diesbezüglich bin ich noch in der Überlegungsphase.
        Jedoch würde ich:
        - Vom Lagergebäude zum "Wohngebäude"eine Brandwand (Gebäudeabschlusswand) vorsehen.
        - Von Gebäudebüro "links" zum Gebäudebüro "rechts" würde ich ebenfalls eine Gebäudeabschlusswand vorsehen.


        Das Gesamte Objekt würde ich als GK 3 einstufen.
        Wie erwähnt würde ich die Gebäude unterteilen
        1. Bürogebäude
        2. Bürogebäude - Verbindungsriegel - Wohngebäude (eine Einheit)
        3. Lagergebäude


        Zuletzt geändert von stefan; 22.06.2021, 20:57.

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          #5
          Thema an den Inhalt angepasst. Schöne Grüße, FeuerTrutz Admin

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            #6
            Hallo Stefan,

            ihr Gewerbegebiet ist nicht sehr groß. Daher mag der nachfolgernde Lösungsansatz für ihr vorhaben nicht zielführend sein.

            Wir betreuen gerade ein Gewerbegebiet in dem mehrere Gewerbeobjekte (Hallen 1-2 geschossig, Größe zwischen 100 und 8000 m², Bürogebäude und technische Gebäude) stehen.

            Wir haben hier 1 übergeordnetes Brandschutzkonzept erstellt in dem für das Gewerbegebiet allgemeine Punkte geregelt wurden. Hier wurden u.a. die Themen:
            - Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen
            - Löschwasserversorgung
            - zentrale BMA

            Für die einzelnen Gebäude werden aber auch einzelne Brandschutzkonzepte erstellt.

            Sinn des ganzen sollte sein, dass bei einer Änderung an einem Gebäude nicht jedes mal die allgemeinen Belange beschrieben werden müssen und vor allem bei einer Änderung der zentralen Punkte nicht alle Brandschutzkonzepte entsprechend angepasst werden müssen. Da es sich insgesamt um ca. 30 Gebäude handelt hat sich dieses System gut bewährt.

            Vielleicht hilft das als Ansatz auch für ihren Fall. Ein Brandschutzkonzept sollte gut lesbar sein, damit es jede beteiligte Partei auch nachvollziehen kann.
            Ich kann mir eine gute Lesbarkeit nicht mehr vorstellen, wenn ich in den einzelnen Abschnitten immer Unterpunkte für Gebäude 1, Gebäude 2, Gebäude 3, Gebäude 4 etc. habe.

            Auf jeden fall wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

            Übrigens, sollten mal eine Halle veräußert werden muss dem neuen Eigentümer ein Brandschutzkonzept übergeben werden, in welchem auch Details über die anderen gebäude stehen. Mag heute kein Problem sein aber vielleicht in ein paar Jahren.

            MfG
            Wolfgang Cordier

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