Brandschutz bei Mobilfunktechnik
Seid geraumer Zeit stehen in verschiedensten Bauweisen Mobilfunktechnikeinheiten in Gebäuden aller Art. Ab und zu wird man damit konfrontiert und trifft bei Eigentümern und Netzbetreibern auf unterschiedlichste Auffassungen.
Die Techniken stehen z. B. als sogenannte Outdoorschränke ungeschützt in Dachböden auf Holzbalkendecken ohne jegliche brandschutztechnische Abtrennung. In meinem Beispiel in einem altehrwürdigen Rathaus : Geb.-Kl. 5, Sonderbau, Denkmalschutz
In der Systemtechnik wird offenbar Energie umgewandelt. Die Geräte sind dann bis zu 60 °C heiß.
Nach meiner Auffassung sind diese Technikeinheiten Nutzungseinheiten, die gemäß Musterbauordnung § 29 durch Trennwände von anders genutzten Räumen abzutrennen sind.
Weiß da jemand etwas genaueres? Die Elt.-Bau-Richtlinie trifft nicht zu. Ich kenne auch keine diesbezüglichen Urteile o.ä..
Seid geraumer Zeit stehen in verschiedensten Bauweisen Mobilfunktechnikeinheiten in Gebäuden aller Art. Ab und zu wird man damit konfrontiert und trifft bei Eigentümern und Netzbetreibern auf unterschiedlichste Auffassungen.
Die Techniken stehen z. B. als sogenannte Outdoorschränke ungeschützt in Dachböden auf Holzbalkendecken ohne jegliche brandschutztechnische Abtrennung. In meinem Beispiel in einem altehrwürdigen Rathaus : Geb.-Kl. 5, Sonderbau, Denkmalschutz
In der Systemtechnik wird offenbar Energie umgewandelt. Die Geräte sind dann bis zu 60 °C heiß.
Nach meiner Auffassung sind diese Technikeinheiten Nutzungseinheiten, die gemäß Musterbauordnung § 29 durch Trennwände von anders genutzten Räumen abzutrennen sind.
Weiß da jemand etwas genaueres? Die Elt.-Bau-Richtlinie trifft nicht zu. Ich kenne auch keine diesbezüglichen Urteile o.ä..
Kommentar