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Verantwortungen Mieter und Vermieter im Brandschutz

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    Verantwortungen Mieter und Vermieter im Brandschutz

    Hallo,

    ich arbeite für ein Unternehmen (Hessen) mit mehreren Standorten. Es handelt sich dabei um Bürogebäude und Industrieanlagen die z. T. angemietet sind.

    Mir stellt sich immer wieder die Frage wie das Verhältnis Mieter - Vermieter geregelt ist. Die Vermietung ist bei uns über das interne Facility Management geregelt. Die müssen sich wiederum an den Eigentümer oder die Gebäudeverwaltung wenden.

    Ich wurde nun als Brandschutzbeauftragter gefragt, wie hier nun die rechtliche Lage ist und besonders: Wer übernimmt anfallende Kosten??

    Zur Information:

    Einer unserer kleineren Produktionsstandorte will im angemieteten Objekt umbauen. Das Objekt ist eine angemietete Industriefläche in einem Gewerbegebiet. Der Betrieb baut elektrische Geräte zusammen.
    Geplant ist eine neue Lagerhalle und das bestehende Hauptgebäude wird umgebaut. Das Brandschutzkonzept wird extern erstellt. Die BMA wird ebenfalls erneuert.

    Die geltenden Arbeitsschutzvorschriften spielen hier ja ebenfalls eine Rolle.

    Dazu wurden mir folgende Fragen gestellt:

    1) Welche rechtlichen Folgen für den Brandschutz können sich aus dem Mieter - Vermieter Verhältnis ergeben?

    2) Welche Rolle spielt hier die Verkehrssicherungspflicht bzw. die HBO?

    3) Wie wirken sich Umbauten generell auf eine übertragene Verkehrssicherungspflicht aus?

    3) Wie ist im Falle der Umbaumaßnahme vom Mieter die Kostenverteilung geregelt? Trägt allein der Mieter die Kosten oder werden die Kosten geteilt?

    4) Welche Pflichten ergeben sich nach den Umbaumaßnahmen? (Z. B. Prüfung der BMA und Rauchmelder, Prüfung eventueller Feuerschutzabschlüsse)

    5) Welche Rechtsgrundlagen sind zu berücksichtigen?


    Ich denke, dass man dieses Thema auch evtl. in einem Artikel im FeuerTrutz Magazin erwähnen könnte. Falls dies schon getan wurde, würde ich mich über eine kurze Information freuen.

    Vielen Dank für Ihre/eure Antworten.

    MfG, Helge Hanson.

    #2
    Hallo Herr Hanson,

    Ihre Fragen sind eigentlich mehr juristischer als brandschutztechnischer Art. Für eine Rechtsauskunft müssen Sie sich bitte an
    einen Rechtsanwalt wenden.

    Eine pauschale Antwort ist nicht möglich, da die Antworten auf Ihre Fragen vom abgeschlossenen Mietvertrag abhängig sind.

    Grundsätzlich müssen Sie als Mieter eine Sache so zurückgeben, wie Sie Ihnen überlassen wurde. Wenn Sie also einen Umbau ohne den Vermieter durchführen, müssen Sie diesen zum Ende des Mietverhältnisses wieder zurückbauen. Beides müssen Sie auch bezahlen.

    Für die vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Vermeiter zuständig; ansonsten der Mieter. Es empfiehlt sich, die Umbaumaßnahmen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen vertaglich mit dem Vermieter zu regeln.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Hallo,

      mich interessiert das Thema ebenfalls grundsätzlich.
      Es gibt ausreichend Material über die Brandschutz-/Arbeitsschutorganisaion
      innerhalb eines Betriebes, aber sehr wenig über die von Herrn Hanson geschilderte
      Problematik.
      Wer kennt Literatur oder Seminare/Lehrgänge die das Thema Mieter/Vermieter im gewerblichen Bereich im Arbeitsschutz/Brandschutz
      beleuchten.
      Leider konnte ich trotz intensiver Recherche wenig dazu finden.

      Danke und Gruß
      Manfred Leubner

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        #4
        Hallo,

        Zitat von Manfred Leubner Beitrag anzeigen
        Hallo,
        Wer kennt Literatur oder Seminare/Lehrgänge die das Thema Mieter/Vermieter im gewerblichen Bereich im Arbeitsschutz/Brandschutz
        beleuchten.
        Leider konnte ich trotz intensiver Recherche wenig dazu finden.

        Seminare sind mir keine bekannt.
        Literatur sehr wenig und überwiegend auf Wohnverhältnisse beschränkt.

        Hier zwei Artikel:


        http://www.ingbuero-thuermer.de/medi...erhaeltnis.pdf

        und

        ((Admin Forum: Link entfernt, da Ziel-URL nicht mehr vorhanden))

        Gruß
        Simon Schmeisser
        Zuletzt geändert von Admin Feuertrutz; 23.07.2018, 11:43. Grund: Link entfernt, da Ziel-URL nicht mehr vorhanden. Admin Forum, 23.07.2018

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          #5
          Hallo, wie es schon die vorherigen Mitglieder schilderten: "Es kommt immer darauf an, ...". Seit 10 Jahren arbeite ich als Brandschutzbeauftragte und als Sachverständige für vorbeugenden Brandschutz, betreue ca. 1400 Kollegen und mehrere Kunden (insbesondere in NRW) und werde sehr oft/ immer wieder mit den oben gestellten Fragen konfrontiert. Sehr gerne kann ich über meine Erfahrungen berichten - mündlich oder fernmünlich. Bei Interesse können Sie mich über FEUERTRUTZ kontaktieren!

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            #6
            Ein sommerliches Hallo in die Runde. Auch ich konnte als Brandschutzbeauftragte/Leiterin einer Werkfeuerwehr Erfahrungen auf dem Gebiet der Ver- und Anmietung sammeln.
            Wichtigste Grundlage war jeweils der abgeschlossene gültige Mietvertrag. Auf dessen Grundlage wurde sich bei anstehenden Änderungen/Umbauten jeweils mit dem Vermieter/Mieter ins Benehmen gesetzt und Regelungen getroffen. Diese wurden dokumentiert und durch einen Rechtsanwalt geprüft.
            Gern kann ich hierzu meine Erfahrungen weitergeben - mündlich oder fernmündlich. Bei Interesse können Sie mich auch einfach über FEUERTRUTZ kontaktieren.

            es grüßt
            Anja Isserstedt-Theilig

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              #7
              Guten Tag zusammen,


              und danke für die Antworten. Den Mietvertrag hatte ich auch schon im Hinterkopf. Leider wurde dieser nicht sehr ausführlich formuliert. Der Standort hatte sich auch mit dem vermieter zusammen besprochen. Also waren die umbaumaßnahmen auch kein großes Problem.

              Es ging halt, wie immer, um das liebe Geld. Die Kosten wurden dann später geteilt zwischen Mieter und Vermieter. Ich werde halt mit diesem Thema oft konfrontiert, weil wir sehr viele Mietgebäude haben und Vorgesetzte mich fragen.

              Ein schönes WE.

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