Hallo,
ich arbeite für ein Unternehmen (Hessen) mit mehreren Standorten. Es handelt sich dabei um Bürogebäude und Industrieanlagen die z. T. angemietet sind.
Mir stellt sich immer wieder die Frage wie das Verhältnis Mieter - Vermieter geregelt ist. Die Vermietung ist bei uns über das interne Facility Management geregelt. Die müssen sich wiederum an den Eigentümer oder die Gebäudeverwaltung wenden.
Ich wurde nun als Brandschutzbeauftragter gefragt, wie hier nun die rechtliche Lage ist und besonders: Wer übernimmt anfallende Kosten??
Zur Information:
Einer unserer kleineren Produktionsstandorte will im angemieteten Objekt umbauen. Das Objekt ist eine angemietete Industriefläche in einem Gewerbegebiet. Der Betrieb baut elektrische Geräte zusammen.
Geplant ist eine neue Lagerhalle und das bestehende Hauptgebäude wird umgebaut. Das Brandschutzkonzept wird extern erstellt. Die BMA wird ebenfalls erneuert.
Die geltenden Arbeitsschutzvorschriften spielen hier ja ebenfalls eine Rolle.
Dazu wurden mir folgende Fragen gestellt:
1) Welche rechtlichen Folgen für den Brandschutz können sich aus dem Mieter - Vermieter Verhältnis ergeben?
2) Welche Rolle spielt hier die Verkehrssicherungspflicht bzw. die HBO?
3) Wie wirken sich Umbauten generell auf eine übertragene Verkehrssicherungspflicht aus?
3) Wie ist im Falle der Umbaumaßnahme vom Mieter die Kostenverteilung geregelt? Trägt allein der Mieter die Kosten oder werden die Kosten geteilt?
4) Welche Pflichten ergeben sich nach den Umbaumaßnahmen? (Z. B. Prüfung der BMA und Rauchmelder, Prüfung eventueller Feuerschutzabschlüsse)
5) Welche Rechtsgrundlagen sind zu berücksichtigen?
Ich denke, dass man dieses Thema auch evtl. in einem Artikel im FeuerTrutz Magazin erwähnen könnte. Falls dies schon getan wurde, würde ich mich über eine kurze Information freuen.
Vielen Dank für Ihre/eure Antworten.
MfG, Helge Hanson.
ich arbeite für ein Unternehmen (Hessen) mit mehreren Standorten. Es handelt sich dabei um Bürogebäude und Industrieanlagen die z. T. angemietet sind.
Mir stellt sich immer wieder die Frage wie das Verhältnis Mieter - Vermieter geregelt ist. Die Vermietung ist bei uns über das interne Facility Management geregelt. Die müssen sich wiederum an den Eigentümer oder die Gebäudeverwaltung wenden.
Ich wurde nun als Brandschutzbeauftragter gefragt, wie hier nun die rechtliche Lage ist und besonders: Wer übernimmt anfallende Kosten??
Zur Information:
Einer unserer kleineren Produktionsstandorte will im angemieteten Objekt umbauen. Das Objekt ist eine angemietete Industriefläche in einem Gewerbegebiet. Der Betrieb baut elektrische Geräte zusammen.
Geplant ist eine neue Lagerhalle und das bestehende Hauptgebäude wird umgebaut. Das Brandschutzkonzept wird extern erstellt. Die BMA wird ebenfalls erneuert.
Die geltenden Arbeitsschutzvorschriften spielen hier ja ebenfalls eine Rolle.
Dazu wurden mir folgende Fragen gestellt:
1) Welche rechtlichen Folgen für den Brandschutz können sich aus dem Mieter - Vermieter Verhältnis ergeben?
2) Welche Rolle spielt hier die Verkehrssicherungspflicht bzw. die HBO?
3) Wie wirken sich Umbauten generell auf eine übertragene Verkehrssicherungspflicht aus?
3) Wie ist im Falle der Umbaumaßnahme vom Mieter die Kostenverteilung geregelt? Trägt allein der Mieter die Kosten oder werden die Kosten geteilt?
4) Welche Pflichten ergeben sich nach den Umbaumaßnahmen? (Z. B. Prüfung der BMA und Rauchmelder, Prüfung eventueller Feuerschutzabschlüsse)
5) Welche Rechtsgrundlagen sind zu berücksichtigen?
Ich denke, dass man dieses Thema auch evtl. in einem Artikel im FeuerTrutz Magazin erwähnen könnte. Falls dies schon getan wurde, würde ich mich über eine kurze Information freuen.
Vielen Dank für Ihre/eure Antworten.
MfG, Helge Hanson.
Kommentar