Ein notwendiger Treppenraum darf die Außenwand mit nicht brennbarem Material ohne weitere brandschutztechnische Anforderungen haben. Die drei inneren Wände sind in der Bauart von Brandwänden ausgeführt. Die Außenwand wird in Beton oder Mauerwerk, nicht brennbar und nach DIN 4102 F-90 ausgeführt. Diese Ausführung ist im Brandschutzkonzept nicht gefordert und eher zufällig entstanden. Kunststofffenster in jeder Etage mittig in der Außenwand. Diese Wand wird mit einem WDVS bekleidet - lt. Hersteller B1 nach DIN 4102 bzw. E lt. DIN EN 13501.
Es handelt sich um Gebäudeklasse 5.
Das Baurecht sagt Außenwand, nicht brennbar.
Gibt es irgend einen sinnvollen, davon abweichenden Ansatz, den ich noch nicht erkenne?
Es handelt sich um Gebäudeklasse 5.
Das Baurecht sagt Außenwand, nicht brennbar.
Gibt es irgend einen sinnvollen, davon abweichenden Ansatz, den ich noch nicht erkenne?
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