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Anbindung eines Aufzugs direkt an die Sicherheitsschleuse einer Mittelgarage

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    Anbindung eines Aufzugs direkt an die Sicherheitsschleuse einer Mittelgarage

    Hallo,

    ich bin nun nach längerer Recherche im Internet zu keinem klaren Schluss gekommen und hoffe, dass man mich hier aufklären kann.

    Das Projekt befindet sich im Bundesland Hessen.
    Es geht um den Zugang zu einem Aufzug aus einer geschlossenen Mittelgarage.
    Nach der hessischen Garagenverordnung ist eine Sicherheitsschleuse zwischen Garage und Treppenhaus, Aufzug und weiteren Räumen vorgesehen.
    zwischen diesen Räumen und der Schleuse müssen rauchdichte selbstschließende Türen sein.
    Der Aufzugsschacht ist nichtbrennbar.
    Meine Frage ist nun ist es erlaubt das der Aufzug sich direkt in die Sicherheitsschleuse öffnet genügt also die Aufzugstür oder muss dieser noch durch eine rauchdichte Tür von der Schleuse getrennt sein?

    vielen Dank
    Grüße
    Ben


    #2
    Guten Tag,

    die Antwort lautet erst einmal Nein.

    Wenn der Aufzug nicht nur zur Garage gehört, muss er durch die Schleuse von der Garage getrennt sein, also sind keine Fahrschachttüren in der Schleuse zulässig.
    Dient das Gebäude ausschließlich der Garagennutzung, ist keine Schleuse notwendig.

    Gruß
    C. Lammer

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