Hallo,
ich bin nun nach längerer Recherche im Internet zu keinem klaren Schluss gekommen und hoffe, dass man mich hier aufklären kann.
Das Projekt befindet sich im Bundesland Hessen.
Es geht um den Zugang zu einem Aufzug aus einer geschlossenen Mittelgarage.
Nach der hessischen Garagenverordnung ist eine Sicherheitsschleuse zwischen Garage und Treppenhaus, Aufzug und weiteren Räumen vorgesehen.
zwischen diesen Räumen und der Schleuse müssen rauchdichte selbstschließende Türen sein.
Der Aufzugsschacht ist nichtbrennbar.
Meine Frage ist nun ist es erlaubt das der Aufzug sich direkt in die Sicherheitsschleuse öffnet genügt also die Aufzugstür oder muss dieser noch durch eine rauchdichte Tür von der Schleuse getrennt sein?
vielen Dank
Grüße
Ben
ich bin nun nach längerer Recherche im Internet zu keinem klaren Schluss gekommen und hoffe, dass man mich hier aufklären kann.
Das Projekt befindet sich im Bundesland Hessen.
Es geht um den Zugang zu einem Aufzug aus einer geschlossenen Mittelgarage.
Nach der hessischen Garagenverordnung ist eine Sicherheitsschleuse zwischen Garage und Treppenhaus, Aufzug und weiteren Räumen vorgesehen.
zwischen diesen Räumen und der Schleuse müssen rauchdichte selbstschließende Türen sein.
Der Aufzugsschacht ist nichtbrennbar.
Meine Frage ist nun ist es erlaubt das der Aufzug sich direkt in die Sicherheitsschleuse öffnet genügt also die Aufzugstür oder muss dieser noch durch eine rauchdichte Tür von der Schleuse getrennt sein?
vielen Dank
Grüße
Ben
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