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Geschossübergreifende Fenster im Bestandsbau

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    Geschossübergreifende Fenster im Bestandsbau

    Hallo,

    beim Projekt geht es um einen Bestandsbau (Gebäudeklasse3), der umgebaut bzw. modernisiert werden soll, jedoch auch dem Denkmalschutz unterliegt. Ein großes (?) Problem für den Brandschutz sind unter anderem geschossübergreifende Fenster. Nun habe ich mich gefragt, ob für diese die Gesetzesparagraphen (z.B. SächsBO §28) für Außenwandkonstruktionen mit geschossübergreifenden Hohl-/Lufträumen gelten, mit Doppelfassade hat es ja nicht viel zu tun. Kennt jemand ähnliche Bauprojekte und weiß wie mit solchen Fenstern umzugehen ist, oder hat vielleicht ein Stichwort mit dem ich mich selbst informieren könnte?

    Liebe Grüße
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    Zuletzt geändert von BrandneueNutzerin; 26.06.2020, 12:31.

    #2
    Hallo, kann man den Spalt nicht schließen? Sieht fast so aus. Wenn nicht feuerhemmend, dann wenigstens nichtbrennbaren und raumabschliesend. Kompensation mit funkvernetzten Rauchmeldern zur internen Alarmierung.

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      #3
      Wenn Sie zwei Geschosse haben, müssen die Anforderungen an die Geschossdecke eingehalten werden. Damit sind diese Fenster so nicht zulässig. Irgendwelche Kompensationen mit funkvernetzten Rauchmeldern sind für materielle, baurechtliche Anforderungen nicht zulässig.

      Auch für Ihren Fall gibt es sicherlich Lösungsmöglichkeiten. Hierfür sollten Sie einen Sachverständigen für den Vorbeugenden Brandschutz beauftragen. Den brauchen Sie später für den Bauantrag sowieso, da es sich um genehmigungspflichtige Abweichungen handeln wird.

      Gruß
      C. Lammer

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        #4
        Gilt nicht auch: Öffnungen in Decken, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, sind zulässig innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen.?

        u. Drechsler

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