Hallo,
ich als Bürokratenheini bitte um Hilfe und komme mit googlen nicht weiter...
Ich möchte an einer DHH (Gebäudeklasse 4) eine Außentreppe ins Dachgeschoss anbringen. Der Zugang ins Dachgeschoss vom Obergeschoss aus wird zugemauert - hier besteht keine Verbindung und damit auch kein Fluchtweg mehr. Der zweite Rettungsweg ist recht klar - anleitern der Feuerwehr über den Garten an die dortige Gaube.
Die Frage ist jetzt: diese geplante Außentreppe kann sowohl räumlich als auch finanziell nur eine Wendeltreppe werden. Ist diese als erster (!) Rettungsweg zulässig oder nicht? Eine "normale" Außentreppe (nicht gewendelt) würde schlicht keinen Sinn machen.
Herzlichen Dank im voraus!
ich als Bürokratenheini bitte um Hilfe und komme mit googlen nicht weiter...
Ich möchte an einer DHH (Gebäudeklasse 4) eine Außentreppe ins Dachgeschoss anbringen. Der Zugang ins Dachgeschoss vom Obergeschoss aus wird zugemauert - hier besteht keine Verbindung und damit auch kein Fluchtweg mehr. Der zweite Rettungsweg ist recht klar - anleitern der Feuerwehr über den Garten an die dortige Gaube.
Die Frage ist jetzt: diese geplante Außentreppe kann sowohl räumlich als auch finanziell nur eine Wendeltreppe werden. Ist diese als erster (!) Rettungsweg zulässig oder nicht? Eine "normale" Außentreppe (nicht gewendelt) würde schlicht keinen Sinn machen.
Herzlichen Dank im voraus!
Kommentar