Hallo an alle,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich plane zur Zeit ein Haus am Hang und würde ungern in die Gebäudeklasse vier fallen. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus (3. Mietparteien) mit 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Um nicht in die Gebäudeklasse vier zu fallen habe ich das Staffelgeschoss in der Lichten unter 2,40m geplant um dort kein Aufenthaltsraum laut HBO zu ermöglichen. Somit würde meines Erachtens nach die 7m Regelung ab Oberkante 1. OG berechnet werden . Das Staffelgeschoss dient lediglich zum erreichen der Dachterrasse und einem Technikraum. Ist diese Annahme richtig?
Zudem ist die Befahrbarkeit des Grundstücks nur von der EG Seite möglich.
Ihr würdet mir wirklich weiterhelfen wenn ihr darauf eine Antwort hättet.
LG
Nelli
Gebäudeklasse.JPG
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich plane zur Zeit ein Haus am Hang und würde ungern in die Gebäudeklasse vier fallen. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus (3. Mietparteien) mit 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Um nicht in die Gebäudeklasse vier zu fallen habe ich das Staffelgeschoss in der Lichten unter 2,40m geplant um dort kein Aufenthaltsraum laut HBO zu ermöglichen. Somit würde meines Erachtens nach die 7m Regelung ab Oberkante 1. OG berechnet werden . Das Staffelgeschoss dient lediglich zum erreichen der Dachterrasse und einem Technikraum. Ist diese Annahme richtig?
Zudem ist die Befahrbarkeit des Grundstücks nur von der EG Seite möglich.
Ihr würdet mir wirklich weiterhelfen wenn ihr darauf eine Antwort hättet.
LG
Nelli
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