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Gebäudeklasse 3 oder 4 - Haus am Hang

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    Gebäudeklasse 3 oder 4 - Haus am Hang

    Hallo an alle,

    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich plane zur Zeit ein Haus am Hang und würde ungern in die Gebäudeklasse vier fallen. Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus (3. Mietparteien) mit 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Um nicht in die Gebäudeklasse vier zu fallen habe ich das Staffelgeschoss in der Lichten unter 2,40m geplant um dort kein Aufenthaltsraum laut HBO zu ermöglichen. Somit würde meines Erachtens nach die 7m Regelung ab Oberkante 1. OG berechnet werden . Das Staffelgeschoss dient lediglich zum erreichen der Dachterrasse und einem Technikraum. Ist diese Annahme richtig?
    Zudem ist die Befahrbarkeit des Grundstücks nur von der EG Seite möglich.
    Ihr würdet mir wirklich weiterhelfen wenn ihr darauf eine Antwort hättet.

    LG

    Nelli

    Gebäudeklasse.JPG

    #2
    Hallo Nelli,

    in Ihrem Beitrag werden zwei Fragestellungen vermischt; die Frage der Gebäudeklasse und die Frage des zweiten Rettungsweges.

    Die Frage des zweiten Rettungsweges muss (immer) unabhängig von der Gebäudeklasse beantwortet werden (siehe u. a. §$ 5 und 33 HBO).

    Für die Gebäudeklasse wird die gemittelte Geländeoberfläche herangezogen. Die kann ich aus dem Schnitt nicht herauslesen. Es wäre also zu prüfen, ob wirklich die GK 4 erreicht wird.

    Für das Staffelgeschoss ist die Begrenzung auf 2,4 m im Übrigen nicht ausreichend, da für das Dachgeschoss 2,2 m für Aufenthaltsräume ausreichen.

    Man kann auch die Dachterrasse als Aufenthaltsraum ansehen; dann wäre die Frage mit den 2,4 m hinfällig.

    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Hallo C. Lammer,
      Rettungswege.JPG
      Gebäudeklasse 2.JPG

      danke für die schnelle Antwort.

      Die gemittelte Geländeoberfläche habe ich in der beigefügten Skizze ergänzt. Die 7m übertreffe ich leider um 0,625m. Deshalb die Überlegung das Staffelgeschoss nicht mit einem möglichen Aufenthaltsraum zu versehen und somit die Oberkante des 1.OG anzusetzen.

      Laut HBO § 2 (5) ist die Definition für ein Dachgeschoss wie folgt...
      "Dachgeschosse sind Geschosse mit mindestens einer geneigten Dachfläche."
      Da das Staffelgeschoss ein Flachdach ist wäre es kein Dachgeschoss oder?
      Aber sie haben recht eine Dachterrasse ist womöglich ein Aufenthaltsraum der nach außen verlegt wurde und demnach sind alle Überlegungen diesbezüglich obsolet.
      Gibt es denn die Möglichkeit eine Abweichung bezüglich der 7m zu erreichen?
      Könnte ich nicht doch mit den Rettungswegen argumentieren, da de Anleiterbarkeit nur auf der EG ebene möglich ist und ich hier die 7m erziele?

      Gruß Nelli

      Kommentar


        #4
        Hallo Nelli,

        der Versuch mit dem Staffelgeschoss ist legitim, die Frage der Terrasse aus meiner Sicht nicht eindeutig. Da aber die Terrasse weder Wände noch Decken hat, ist sie m. E. kein Aufenthaltsraum.

        Gibt es denn die Möglichkeit eine Abweichung bezüglich der 7m zu erreichen?
        Nein, von einer Legaleinstufung kann nicht abgewichen werden, sondern nur von materiellen Anforderungen.


        Gruß
        C. Lammer

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