Hallo Liebe Kollegen,
ich habe eine Frage bzgl. der Brandwände bei bestehenden Gebäuden.
Bei einem Mehrfamilienhaus soll das Dachgeschoss ausgebaut und dafür ein Bauantrag eingereicht werden.
Das Nachbarhaus ist um ein Geschoss höher (ca. 2,00 m höher) und hat auf unsere Seite eigene Gebäudeabschlußwand.
Gemäß NBauO müssen von Grundsatz her die Brandwand 30 cm über das Dach geführt werden. Der Gesetzgeber hat das Thema Brandwand bei Gebäuden mit unterschiedlicher Höhe nicht definiert.
Wie ist der Meinung von euch? Eine Brandwand über Dach zu führen bringt m.E. hier nicht viel.
Was muss hier gemacht werden? Reicht es, wenn die vorhandene Brandwand bis unter die Bedachung des niedrigen Gebäudes geführt wird (in dem Huas, wo Umnutzung stattfindet)?
Eckdaten:
Gebäudeklasse 5
Land Niedersachsen
ich habe eine Frage bzgl. der Brandwände bei bestehenden Gebäuden.
Bei einem Mehrfamilienhaus soll das Dachgeschoss ausgebaut und dafür ein Bauantrag eingereicht werden.
Das Nachbarhaus ist um ein Geschoss höher (ca. 2,00 m höher) und hat auf unsere Seite eigene Gebäudeabschlußwand.
Gemäß NBauO müssen von Grundsatz her die Brandwand 30 cm über das Dach geführt werden. Der Gesetzgeber hat das Thema Brandwand bei Gebäuden mit unterschiedlicher Höhe nicht definiert.
Wie ist der Meinung von euch? Eine Brandwand über Dach zu führen bringt m.E. hier nicht viel.
Was muss hier gemacht werden? Reicht es, wenn die vorhandene Brandwand bis unter die Bedachung des niedrigen Gebäudes geführt wird (in dem Huas, wo Umnutzung stattfindet)?
Eckdaten:
Gebäudeklasse 5
Land Niedersachsen
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