Hallo in die Runde,
wir bauen derzeit einen Hof mit verschiedenen Gebäuden aus - z.T. Neubau - zum Zweck der Beherbergung. Nun ergeben sich beim Brandschutz einige Probleme, die im Vorfeld nicht ersichtlich waren.
Vielleicht kurz ein paar Angaben zum Vorhaben:
Beherbergung, lt. Baugenehmigung / Brandschutzgutachten GK4, Sonderbau
Standort Sachsen-Anhalt
Nun haben wir folgendes Problem. Der erste Rettungsweg ist eine innenliegende Treppe (inkl. Treppenraum), nach Vorgaben errichtet - alles gut. Da das Gebäude weniger als 60 Betten /30 pro Etage hat, sollte der zweite Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr / Fenster führen. Nun ergab sich, dass unsere Zuständige Gemeinde das nötige Drehleiterfahrzeug sich selber nur "teilt" und gar kein Besitzer ist - sprich wir aus den oberen Fenstern nicht per Feuerwehr retten können, weil die Verfügbarkeit im Brandfall laut letzter Prüfung des Brandschutzgutachtens nicht sichergestellt werden kann.
Das unser Brandschützer durch Unerreichbarkeit und fragwürdige Aussagen am Telefon glänzt, und wir niemanden anderen finden, der uns dabei helfen möchte, habe ich angefangen mich selbst mit dem Thema zu befassen.
Meine Überlegung wäre nun folgende: Errichtung eines zweiten Treppenhauses an der Ostseite des Gebäudes (Durchbruch am Ende des Flurs, Außentreppe anbringen) womit aber meines Wissens nach nur die eine Seite des Gebäudes gerettet werden kann, da zum einen die 15m überschritten wären (es sei denn, es müssen nach 15m nicht beide RW erreichbar sein)
(MBeVO § 6 Notwendige Flure "(3) In notwendige Fluren mit nur einer Fluchtrichtung (Stichfluren) darf die Entfernung zwischen Türen von Beherbergungsräumen und notwendigen Treppenräumen oder Ausgängen ins Freie nicht länger als 15 m sein.")
und zum Anderen, wie ich bereits in einem anderen Beitrag hier gelesen habe, dieser zweite Rettungsweg durch den Treppenraum des ersten RW führen würde.
Der Brandschützer sagt nun am Telefon - das wäre kein Problem, diese eine Treppe reicht - meine Auffassung der Bauordnung ist aber die gleiche wie hier im Forum. Deswegen bin ich auch misstrauisch geworden und fand hier erste Bestätigung...
Auf der Westseite des Neubaus befindet sich ein direkt angeschlossener Altbau (getrennt durch eine Brandwand). Es wäre mit gewissem Aufwand möglich auf dieser Seite ebenfalls einen Durchbruch herzustellen und ein Treppenhaus zu errichten. Ich sehe derzeit keine andere Möglichkeit, als diese beiden Treppen (-räume) herzustellen.
Meine Frage wäre nun:
- wer hat Recht? Reicht eine zusätzliche Treppe?
- Wie müsste das Treppenhaus in dem angrenzenden Gebäude aussehen, wäre ein Flur zwischen den Räumen im Altbau und dem neu geschaffenen Treppenraum nötig?
- Darf der zweite RW überhaupt eine notwendige Treppe in einem anderen Brandabschnitt sein?
- Was wäre eine Alternative für den 2. RW?
- Was könnte ich ändern, damit beispielsweise nur die Treppe im Altbau errichtet werden muss?
- Könnte die Außentreppe auch als Wendeltreppe errichtet werden? (Platzproblem)
Anbei eine laienhafte Zeichnung.
Anmerkung:
- Die Fenster wurden aus gestalterischen Gründen leider bereits kleiner bestellt und verbaut (keine Lichte 90*120)
- die Zeichnung zeigt beispielhaft das 1. OG, der Schnitt ist in allen Etagen gleich
- der Rohbau ist abgeschlossen, Dach ist drauf, Fenster, Leitungen, Türen
- Da wir vieles selbst bauen (können) und auch gute Connections haben, wären auch "zeitaufwendige" Lösungen für uns umsetzbar
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung
Beste Grüße
Henry
wir bauen derzeit einen Hof mit verschiedenen Gebäuden aus - z.T. Neubau - zum Zweck der Beherbergung. Nun ergeben sich beim Brandschutz einige Probleme, die im Vorfeld nicht ersichtlich waren.
Vielleicht kurz ein paar Angaben zum Vorhaben:
Beherbergung, lt. Baugenehmigung / Brandschutzgutachten GK4, Sonderbau
Standort Sachsen-Anhalt
Nun haben wir folgendes Problem. Der erste Rettungsweg ist eine innenliegende Treppe (inkl. Treppenraum), nach Vorgaben errichtet - alles gut. Da das Gebäude weniger als 60 Betten /30 pro Etage hat, sollte der zweite Rettungsweg über Geräte der Feuerwehr / Fenster führen. Nun ergab sich, dass unsere Zuständige Gemeinde das nötige Drehleiterfahrzeug sich selber nur "teilt" und gar kein Besitzer ist - sprich wir aus den oberen Fenstern nicht per Feuerwehr retten können, weil die Verfügbarkeit im Brandfall laut letzter Prüfung des Brandschutzgutachtens nicht sichergestellt werden kann.
Das unser Brandschützer durch Unerreichbarkeit und fragwürdige Aussagen am Telefon glänzt, und wir niemanden anderen finden, der uns dabei helfen möchte, habe ich angefangen mich selbst mit dem Thema zu befassen.
Meine Überlegung wäre nun folgende: Errichtung eines zweiten Treppenhauses an der Ostseite des Gebäudes (Durchbruch am Ende des Flurs, Außentreppe anbringen) womit aber meines Wissens nach nur die eine Seite des Gebäudes gerettet werden kann, da zum einen die 15m überschritten wären (es sei denn, es müssen nach 15m nicht beide RW erreichbar sein)
(MBeVO § 6 Notwendige Flure "(3) In notwendige Fluren mit nur einer Fluchtrichtung (Stichfluren) darf die Entfernung zwischen Türen von Beherbergungsräumen und notwendigen Treppenräumen oder Ausgängen ins Freie nicht länger als 15 m sein.")
und zum Anderen, wie ich bereits in einem anderen Beitrag hier gelesen habe, dieser zweite Rettungsweg durch den Treppenraum des ersten RW führen würde.
Der Brandschützer sagt nun am Telefon - das wäre kein Problem, diese eine Treppe reicht - meine Auffassung der Bauordnung ist aber die gleiche wie hier im Forum. Deswegen bin ich auch misstrauisch geworden und fand hier erste Bestätigung...
Auf der Westseite des Neubaus befindet sich ein direkt angeschlossener Altbau (getrennt durch eine Brandwand). Es wäre mit gewissem Aufwand möglich auf dieser Seite ebenfalls einen Durchbruch herzustellen und ein Treppenhaus zu errichten. Ich sehe derzeit keine andere Möglichkeit, als diese beiden Treppen (-räume) herzustellen.
Meine Frage wäre nun:
- wer hat Recht? Reicht eine zusätzliche Treppe?
- Wie müsste das Treppenhaus in dem angrenzenden Gebäude aussehen, wäre ein Flur zwischen den Räumen im Altbau und dem neu geschaffenen Treppenraum nötig?
- Darf der zweite RW überhaupt eine notwendige Treppe in einem anderen Brandabschnitt sein?
- Was wäre eine Alternative für den 2. RW?
- Was könnte ich ändern, damit beispielsweise nur die Treppe im Altbau errichtet werden muss?
- Könnte die Außentreppe auch als Wendeltreppe errichtet werden? (Platzproblem)
Anbei eine laienhafte Zeichnung.
Anmerkung:
- Die Fenster wurden aus gestalterischen Gründen leider bereits kleiner bestellt und verbaut (keine Lichte 90*120)
- die Zeichnung zeigt beispielhaft das 1. OG, der Schnitt ist in allen Etagen gleich
- der Rohbau ist abgeschlossen, Dach ist drauf, Fenster, Leitungen, Türen
- Da wir vieles selbst bauen (können) und auch gute Connections haben, wären auch "zeitaufwendige" Lösungen für uns umsetzbar
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung
Beste Grüße
Henry
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