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"Äußere" Brandwand im Dachraum

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    "Äußere" Brandwand im Dachraum

    Hallo zusammen,

    hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht, wie eine "äußere" Brandwand, also zB. ein Außenwand- Giebeldreieck im Dachraum eines Gebäudes, mal angenommen GK4 mit Satteldach, im Brandfall des betreffenden Gebäudes in diesem Dachraum statisch gehalten wird?

    Die Bauteile, die ein brandschutztechnisch notwendiges Bauteil aussteifen, müssen ja immer dieselbe brandschutztechnische Qualität haben, wie das brandschutztechnisch notwendiges Bauteil selber, folglich wird diese beschriebene äußere Brandwand ja i.d.R. ja von der Dachtafel gehalten, also hat das Dach dann ebenfalls die Anforderung "hochfeuerhemmend" (GK4) von unten.

    Sehe ich das so richtig oder hat jmd noch Anregungen dazu?

    Danke und Grüße

    #2
    Guten Tag,

    leider haben Sie keine Bundesland angegeben; deshalb Bezug auf die Musterbauordnung.

    Nach § 30 Absatz 5 sind Brandwände 0,30 m über die Bedachung zu führen; d. h. das Giebeldreieck reicht nicht aus.

    In der GK 4 müssen tragende und aussteifende Bauteile mindestens hochfeuerhemmend sein; für die Gebäudeabschlusswand gilt auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung hochfeuerhemmend.

    Gruß
    C. Lammer

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