Hallo liebe Kollegen,
ich habe für ein Freund in Ennigerloh (Kreis Warendorf in NRW) ein Nutzungsänderung eingereicht. Im Bestand befinden sich 2 aneinander gebaute Garagen - siehe Foto. Eine Garage soll in ein Arbeitszimmer (gewerblich) umgenutzt werden. Das Bauamt hat nun das Gebäude als Gebäudeklasse 2 eingestuft (von uns angegebe GK 1) und stellt die Anforderungen an Bauteilen, die sich hieraus ergeben.
hier die Eckdaten:
Es handelt sich hier um ein Einfamilienhaus. Dachgeschoss ist nicht ausgebaut (nicht ausbaufähig). Es sind 2 garagen vorhanden.
Meine Fragen:
1) was hält Ihr von der neuen Klassifiezierung des Gebäudes (GK2).
2) welche Brandschutzqualität muss die Trennwand zwischen Wohnhaus und Arbeitszimmer haben (siehe Grün markiert)?
3) wenn die Wand in der Art von Brandwand sein muss, darf dann über Eck Fenster oder drgl. eingebaut werden (Brandüberschlag über Eck)
Ich bin gespannt auf eure Antworten...
Danke im Voraus
E.Tuncel
ich habe für ein Freund in Ennigerloh (Kreis Warendorf in NRW) ein Nutzungsänderung eingereicht. Im Bestand befinden sich 2 aneinander gebaute Garagen - siehe Foto. Eine Garage soll in ein Arbeitszimmer (gewerblich) umgenutzt werden. Das Bauamt hat nun das Gebäude als Gebäudeklasse 2 eingestuft (von uns angegebe GK 1) und stellt die Anforderungen an Bauteilen, die sich hieraus ergeben.
hier die Eckdaten:
Es handelt sich hier um ein Einfamilienhaus. Dachgeschoss ist nicht ausgebaut (nicht ausbaufähig). Es sind 2 garagen vorhanden.
Meine Fragen:
1) was hält Ihr von der neuen Klassifiezierung des Gebäudes (GK2).
2) welche Brandschutzqualität muss die Trennwand zwischen Wohnhaus und Arbeitszimmer haben (siehe Grün markiert)?
3) wenn die Wand in der Art von Brandwand sein muss, darf dann über Eck Fenster oder drgl. eingebaut werden (Brandüberschlag über Eck)
Ich bin gespannt auf eure Antworten...
Danke im Voraus
E.Tuncel
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