Hallo,
Ich plane aktuell an einer Jugendherberge (Sonderbau), die laut Vorschrift zwei voneinander unabhängige Rettungswege | notwendige Treppenhäuser haben muss.
Auf dem angehängten Bild sieht man die Treppenhäuser 1-4 orange markiert, jedoch führen aktuell die Rettungswege der rosa markierten Zimmer zunächst einmal an einem Fluchttreppenhaus vorbei, um an das zweite zu gelangen.
Meine Frage wäre nun, ob dies zulässig ist, oder man immer zwei entgegengesetzte Fluchtrichtungen haben muss? (sprich, Treppenhaus 1 und 4 an Position der rosa markierten Zimmer nach Außen rücken müssen)
LG
Ich plane aktuell an einer Jugendherberge (Sonderbau), die laut Vorschrift zwei voneinander unabhängige Rettungswege | notwendige Treppenhäuser haben muss.
Auf dem angehängten Bild sieht man die Treppenhäuser 1-4 orange markiert, jedoch führen aktuell die Rettungswege der rosa markierten Zimmer zunächst einmal an einem Fluchttreppenhaus vorbei, um an das zweite zu gelangen.
Meine Frage wäre nun, ob dies zulässig ist, oder man immer zwei entgegengesetzte Fluchtrichtungen haben muss? (sprich, Treppenhaus 1 und 4 an Position der rosa markierten Zimmer nach Außen rücken müssen)
LG
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