Liebe Forum, ich habe eine brandschutzrechtliche Frage zu der ich mich gerne austauschen würde.
Es geht um den Umgang mit bestehenden Fensteröffnungen bei Anbau einer Außentreppe in Gebäudeklasse 1. Falls dieses Thema bereits existiert, bitte ich um Entschuldigung, die Suchfunktion hatte mir kein Ergebnis geliefert.
Ich habe ein EFH Gebäudeklasse 1 in Bayern mit E+D. Nun stelle ich einen Bauantrag für eine Außentreppe als zweiten Eingang zum DG. (Variante mit zweiter abgeschlossener Wohneinheit im DG). Das Gebäude ist weiterhin GK1. Die Außentreppe ist eine notwendige Treppe da 1. Rettungsweg aus dem Dachgeschoss. Lt. Art. 33 BayBO ist die Außentreppe zulässig, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann.
Nun könnte ich sagen, dass lt. Brandschutzatlas 2,50m Abstand zur Fassade als sicher gelten, bzw. den Brandüberschlag verhindern würden, wenn die Wohnung im EG brennen würde. Die 2,50m Abstand sind nicht möglich. Jetzt kann ich z.B. sagen, die Außenwand ist 36,5 Ziegel verputzt, also F90, also müssen alle Fenster, die die Nutzung der Außentreppe im Brandfall gefährden, nicht öffenbar und ebenfalls F90 Brandschutzglas sein, das wäre die „sicherste“ Lösung.
Nun ist in dieser Gebäudeklasse aber kein notwendiger Treppenraum erforderlich. Nun könnte ich, auch analog zum Kommentar der BAyBO, sagen, daß die Außenwand im Bezug auf Ihre Anforderungen, identisch zu einer entsprechenden Wand eines notwendigen Treppenraums zu beurteilen ist. Demnach würden für diese Gebäudeklasse für Öffnungen und Abschlüsse keine Anforderungen bestehen. Was auch soweit richtig ist, da ich, falls die bestehende Innentreppe der 1. Rettungsweg wäre, keine Veränderungen vornehmen müsste, obwohl die Gefährdung bei Brand im EG sicher höher wäre.
Das ist sicher eine etwas formale Frage die ich als Ersteller des Nachweises bewerten muss. Mich würde in diesem Fall aber auch andere Sichtweisen interessieren. Selbstverständlich geht es um eine angemessene Gefährdungsbeurteilung, aber ich frage mich schon was in dieser Situation als angemessen zu beurteilen ist. Vielen Dank.
Es geht um den Umgang mit bestehenden Fensteröffnungen bei Anbau einer Außentreppe in Gebäudeklasse 1. Falls dieses Thema bereits existiert, bitte ich um Entschuldigung, die Suchfunktion hatte mir kein Ergebnis geliefert.
Ich habe ein EFH Gebäudeklasse 1 in Bayern mit E+D. Nun stelle ich einen Bauantrag für eine Außentreppe als zweiten Eingang zum DG. (Variante mit zweiter abgeschlossener Wohneinheit im DG). Das Gebäude ist weiterhin GK1. Die Außentreppe ist eine notwendige Treppe da 1. Rettungsweg aus dem Dachgeschoss. Lt. Art. 33 BayBO ist die Außentreppe zulässig, wenn ihre Nutzung ausreichend sicher ist und im Brandfall nicht gefährdet werden kann.
Nun könnte ich sagen, dass lt. Brandschutzatlas 2,50m Abstand zur Fassade als sicher gelten, bzw. den Brandüberschlag verhindern würden, wenn die Wohnung im EG brennen würde. Die 2,50m Abstand sind nicht möglich. Jetzt kann ich z.B. sagen, die Außenwand ist 36,5 Ziegel verputzt, also F90, also müssen alle Fenster, die die Nutzung der Außentreppe im Brandfall gefährden, nicht öffenbar und ebenfalls F90 Brandschutzglas sein, das wäre die „sicherste“ Lösung.
Nun ist in dieser Gebäudeklasse aber kein notwendiger Treppenraum erforderlich. Nun könnte ich, auch analog zum Kommentar der BAyBO, sagen, daß die Außenwand im Bezug auf Ihre Anforderungen, identisch zu einer entsprechenden Wand eines notwendigen Treppenraums zu beurteilen ist. Demnach würden für diese Gebäudeklasse für Öffnungen und Abschlüsse keine Anforderungen bestehen. Was auch soweit richtig ist, da ich, falls die bestehende Innentreppe der 1. Rettungsweg wäre, keine Veränderungen vornehmen müsste, obwohl die Gefährdung bei Brand im EG sicher höher wäre.
Das ist sicher eine etwas formale Frage die ich als Ersteller des Nachweises bewerten muss. Mich würde in diesem Fall aber auch andere Sichtweisen interessieren. Selbstverständlich geht es um eine angemessene Gefährdungsbeurteilung, aber ich frage mich schon was in dieser Situation als angemessen zu beurteilen ist. Vielen Dank.
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