Der Beitrag „Der notwendige Flur-das unbekannte Wesen“ (FeuerTrutz Brandschutzmagazin für Fachplaner 5.2022 Oktober S. 24) geht auf die „Teilnutzungseinheit“ ein. Warum gibt es diese überhaupt? Die MBO stellt an die Teile größerer Nutzungseinheiten die gleichen Anforderungen, die als Kriterium eine Nutzungseinheit wie in § 2 MBO beschrieben gelten. Die Gebäudeklasse lässt sich aufgrund dieser Anforderungen nicht verändern.
Einen Nutzen würde ich nur darin sehen, wenn die verbundenen Nutzungseinheiten als eine „Mieteinheit“ gewährleisten, dass der zweiten Rettungsweg durch die verbundene Nutzungseinheit führen darf.
U. Drechsler
Einen Nutzen würde ich nur darin sehen, wenn die verbundenen Nutzungseinheiten als eine „Mieteinheit“ gewährleisten, dass der zweiten Rettungsweg durch die verbundene Nutzungseinheit führen darf.
U. Drechsler
Kommentar