Sehr gehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zu den Türen im Verlauf von Rettungswegen. Ich bin in unserer Stadt seit kurzem für die Feuerbeschau zuständig und stelle bei den Begehungen immer wieder fest, dass es viele Türen (Notausgangstüren) gibt, die keine Panikfunktion haben.
Grundsätzlich heißt es ja laut ASR 2.3 Flucht- und Rettungswege
7 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen
(1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne
besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind.
Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungselemente ergonomisch gestaltet, gut erkennbar und an
zugänglicher Stelle angebracht (insbesondere Entriegelungshebel bzw. -knöpfe zur Handbetätigung
von automatischen Türen und Toren) sind sowie dass die Betätigungsart leicht verständlich ist und
das Öffnen ohne größeren Kraftaufwand möglich ist.
Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür oder das Tor im Gefahrenfall unmittelbar von jeder Person
und ohne z. B. Schlüssel, Transponderkarte oder Codeeingabe geöffnet werden kann.
(2) Manuelle Türen und Tore, die aus betrieblichen Gründen mechanisch verschlossen werden,
müssen mit einer Einrichtung versehen sein, die gewährleistet, dass die Tür oder das Tor bei
Betätigen des Türdrückers entriegelt wird, z. B. mit einem Panikschloss.
Unter Berücksichtigung der ASR A2.3 müssten daher alle Türen (Notausgänge) die ins Frei führen, ein Schloss mit Panikfunktion haben.
Sollte das nicht möglich sein, kann die Tür auch mit einer Fluchttürsteuerung versehen werden.
Bei meiner letzten Begebung, hatte ich einen Kindergarten der ca. 8 Jahre alt ist (Besitzt nur ein Stockwerk). Die Türen von den Gruppenräumen ins Freie, sind mit einer Panikfunktion ausgestattet. Die Haupteingangstür ist ebenfalls ein offizieller Flucht- und Rettungsweg. Diese Tür besitzt aber keine Panikfunktion.
Wenn ich nun nach der ASR A2.3 gehe, müsste diese Türe ebenfalls eine Panikfunktion haben, dies ist aber leider nicht der fall. Ich vermute, dass
das damals einfach nicht aufgefallen ist. Ich habe dem Betreiber darauf hingewiesen und folgende Rückmeldung erhalten:
- Der Kindergarten ist ja vom Personal besetzt und daher ist die Haupteingangstür immer offen.
- Die Tür wird während des Betriebs nie verschlossen
- Im Brandschutznachweis steht da auch nichts bezüglich der Türen, dass diese alle eine Panikfunktion haben müssen
Wie soll ich nun mit dieser Tür umgehen? Die Aussage "die Tür wird während des Betriebs nie verschlossen" stellt mich vor große Erklärungsnot bzw.
heißt das ja eigentlich im Umkehrschluss, dass keine Haupteingangstür (die als Notausgang dient) kein Schloss mit Panikfunktion benötigt, da ja immer Personal
vor Ort ist und diese Tür ja aufgesperrt hat.
Hätten Sie hier vielleicht ein paar Informationen für mich, dass ich doch noch ein paar handfeste Gründe bekomme, dass diese Tür eigentlich schon eine Panikfunktion benötigt oder kann das ganze mit einer Gefährdungsbeurteilung besiegelt werden, dass diese Türe dann keine Panikfunktion benötigt?
Ich bedanke mich schon einmal für Ihre Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
F.P.
ich habe eine Frage zu den Türen im Verlauf von Rettungswegen. Ich bin in unserer Stadt seit kurzem für die Feuerbeschau zuständig und stelle bei den Begehungen immer wieder fest, dass es viele Türen (Notausgangstüren) gibt, die keine Panikfunktion haben.
Grundsätzlich heißt es ja laut ASR 2.3 Flucht- und Rettungswege
7 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen
(1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne
besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind.
Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungselemente ergonomisch gestaltet, gut erkennbar und an
zugänglicher Stelle angebracht (insbesondere Entriegelungshebel bzw. -knöpfe zur Handbetätigung
von automatischen Türen und Toren) sind sowie dass die Betätigungsart leicht verständlich ist und
das Öffnen ohne größeren Kraftaufwand möglich ist.
Ohne besondere Hilfsmittel bedeutet, dass die Tür oder das Tor im Gefahrenfall unmittelbar von jeder Person
und ohne z. B. Schlüssel, Transponderkarte oder Codeeingabe geöffnet werden kann.
(2) Manuelle Türen und Tore, die aus betrieblichen Gründen mechanisch verschlossen werden,
müssen mit einer Einrichtung versehen sein, die gewährleistet, dass die Tür oder das Tor bei
Betätigen des Türdrückers entriegelt wird, z. B. mit einem Panikschloss.
Unter Berücksichtigung der ASR A2.3 müssten daher alle Türen (Notausgänge) die ins Frei führen, ein Schloss mit Panikfunktion haben.
Sollte das nicht möglich sein, kann die Tür auch mit einer Fluchttürsteuerung versehen werden.
Bei meiner letzten Begebung, hatte ich einen Kindergarten der ca. 8 Jahre alt ist (Besitzt nur ein Stockwerk). Die Türen von den Gruppenräumen ins Freie, sind mit einer Panikfunktion ausgestattet. Die Haupteingangstür ist ebenfalls ein offizieller Flucht- und Rettungsweg. Diese Tür besitzt aber keine Panikfunktion.
Wenn ich nun nach der ASR A2.3 gehe, müsste diese Türe ebenfalls eine Panikfunktion haben, dies ist aber leider nicht der fall. Ich vermute, dass
das damals einfach nicht aufgefallen ist. Ich habe dem Betreiber darauf hingewiesen und folgende Rückmeldung erhalten:
- Der Kindergarten ist ja vom Personal besetzt und daher ist die Haupteingangstür immer offen.
- Die Tür wird während des Betriebs nie verschlossen
- Im Brandschutznachweis steht da auch nichts bezüglich der Türen, dass diese alle eine Panikfunktion haben müssen
Wie soll ich nun mit dieser Tür umgehen? Die Aussage "die Tür wird während des Betriebs nie verschlossen" stellt mich vor große Erklärungsnot bzw.
heißt das ja eigentlich im Umkehrschluss, dass keine Haupteingangstür (die als Notausgang dient) kein Schloss mit Panikfunktion benötigt, da ja immer Personal
vor Ort ist und diese Tür ja aufgesperrt hat.
Hätten Sie hier vielleicht ein paar Informationen für mich, dass ich doch noch ein paar handfeste Gründe bekomme, dass diese Tür eigentlich schon eine Panikfunktion benötigt oder kann das ganze mit einer Gefährdungsbeurteilung besiegelt werden, dass diese Türe dann keine Panikfunktion benötigt?
Ich bedanke mich schon einmal für Ihre Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
F.P.
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