Hallo zusammen,
ich hätte mal wieder eine Frage zu Alarmierungsanlagen in Kindergärten.
Mir ist bei der Feuerbeschau aufgefallen, dass in einem Kindergarten der 1992 errichtet wurde, keine Hausalarmierung (Bestehend aus Druckknopfmelder und Rauchmelder) hat.
Laut damaligen Baubescheid, war dies auch bei der Errichtung keine Anforderung und kann daher auch nicht nachträglich angefordert werden.
Bei einem Neubau muss eine Alarmierung haben, aber wie ist das im Bestand eines älteren Kindergartens?
Kann ich hier aufgrund der Feuerbeschau etwas nachfordern?
Mein Vorschlag wäre z.B. dass wenigstens eine Überwachung mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern nach DIN 14676 erfolgt.
Das wäre doch nur von Vorteil, wenn das Personal frühzeitig gewarnt wird, um das Gebäude frühzeitig und schnell verlassen zu können.
Mir ist klar, dass diese nur im privaten Bereich zulässig sind, da es aber laut Baubescheid keine klare Anforderung gibt, könnte ich doch
wenigsten die nach DIN 14676 verwenden oder?
Hat hier jemand eventuell eine Information für mich, wie ich diesen Sachstand heilen könnte.
Ich komme aus dem Bundesland Bayern.
Recht herzlichen Dank!
ich hätte mal wieder eine Frage zu Alarmierungsanlagen in Kindergärten.
Mir ist bei der Feuerbeschau aufgefallen, dass in einem Kindergarten der 1992 errichtet wurde, keine Hausalarmierung (Bestehend aus Druckknopfmelder und Rauchmelder) hat.
Laut damaligen Baubescheid, war dies auch bei der Errichtung keine Anforderung und kann daher auch nicht nachträglich angefordert werden.
Bei einem Neubau muss eine Alarmierung haben, aber wie ist das im Bestand eines älteren Kindergartens?
Kann ich hier aufgrund der Feuerbeschau etwas nachfordern?
Mein Vorschlag wäre z.B. dass wenigstens eine Überwachung mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern nach DIN 14676 erfolgt.
Das wäre doch nur von Vorteil, wenn das Personal frühzeitig gewarnt wird, um das Gebäude frühzeitig und schnell verlassen zu können.
Mir ist klar, dass diese nur im privaten Bereich zulässig sind, da es aber laut Baubescheid keine klare Anforderung gibt, könnte ich doch
wenigsten die nach DIN 14676 verwenden oder?
Hat hier jemand eventuell eine Information für mich, wie ich diesen Sachstand heilen könnte.
Ich komme aus dem Bundesland Bayern.
Recht herzlichen Dank!
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