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Sind Wandhydranten/Steigleitungen eine Pflicht in bayerischen Schulen

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    Sind Wandhydranten/Steigleitungen eine Pflicht in bayerischen Schulen

    Hallo liebe Forumsmitglieder,
    ich habe eine Frage zu Wandhydranten-Anlagen in Schulen (Bundesland Bayern).
    Hintergrund der Frage ist die Nachrüstung von einer Trennstation aufgrund der Trinkwasserverordnung.


    Aufgrund des Alters der Schule, kann ich aus dem „Baubescheid“ entnehmen, dass damals zur schnellen Selbsthilfe
    und zur Unterstützung der Löscharbeiten der Feuerwehr, Wandhydranten Typ F gefordert waren.
    Aus welcher Verordnung sich dies ergibt, steht leider nicht im Bescheid.


    Daher meine Frage:
    In welcher Verordnung steht, dass ich die Wandhydranten-Anlage in bayerischen Schulen, zwingend weiter Betreiben muss?
    Laut Landesfeuerwehrverband Fachbereich 4, gibt es eine Aussage zur Nutzung von Wandhydranten in Städten die keine
    Berufsfeuerwehr haben (bei dem Text handelt es sich nur um einen Teilausschnitt der Stellungnahme vom LFV Fachbereich 4).


    Bei der Frage, “Wer den Wandhydranten im Erstangriff einsetzt“, ergab sich zumindest in Oberbayern folgendes Bild:
    Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren wird der Wandhydrant i.d.R. nicht verwendet, da die Lage der Wandhydranten
    in den Gebäuden so gut wie nie bekannt ist und nach den Einsatzgrundsätzen für Atemschutzgeräteträger ein verrauchter/betroffener
    Bereich nur mit „Wasser am Strahlrohr“ betreten werden soll. Da sich die Standorte der Wandhydranten i.d.R. in den Fluren
    befinden und diese bei einem Brand in einem Zimmer/Büro/Raum i.d.R. verraucht sind, schließt sich hier die Verwendung für
    die Feuerwehr schon aus einsatztaktischen Gründen von selbst aus.


    Einsatztaktisch hat also eine Nachrüstung der Trennstation keinen Vorteil für die örtliche Feuerwehr. Schlimmstenfalls kommt
    man sogar als Feuerwehrdienstleistender in Erklärungsnot, wenn man dann wirklich einen Brand in der Schule hat
    und dann wurde nicht einmal die mit hohen Kosten umgerüstete Wandhydranten-Anlage verwendet!


    Daher stellt sich mir die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn man die Wandhydraten-Anlage in eine trockene Steigleitung umrüstet?
    Klar muss man sich hier auch bewusst sein, dass das ganze auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (z.B. neuer Brandschutznachweis,
    Überarbeitung der Feuerwehrpläne, Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne, mehr Feuerlöscher, …).


    Was die am Ende wirtschaftlichste Lösung dabei ist und ob die örtliche Feuerwehr dem zustimmt, ist erst einmal zweitrangig,
    mir geht es in erster Linie nur einmal darum, ob rechtlich überhaupt die Möglichkeit besteht, dass man in bayerischen Schulen
    die Wandhydranten-Anlage auf eine trockene Steigleitung mit Einspeisung über die Feuerwehr umrüsten darf.


    Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich für die informativen Rückmeldungen.

    Mit freundlichen Grüßen:
    F.P.

    #2
    Mir sind im heutigen Bayrischen Baurecht weder Forderungen an eine Wandhydranten-Anlage noch an eine Steigleitung bekannt.
    Da die einsatztaktische Hemmnisse bei der Steigleitung gleichartig sind, würde ich auf beides verzichten.

    Gruß
    C. Lammer

    Kommentar


      #3
      Sehr geehrter Herr Lammer,

      danke nochmals für die Rückmeldung!

      Ich geben ihnen Recht!

      - In der BayBo habe ich auch keinerlei Hinweise dafür gefunden. Die Forderung seht auch nicht in der Schulbauverordnung, sowie der DGUV Regel 102-601.
      - Eine komplette Stilllegung der Leitungen möchte ich aber so gut es geht verhindern, auch wenn die Schulen teilweise nicht mehr als vier Vollgeschosse haben.
      Aufgrund der baulichen Ausdehnung von einigen Schulen, ist eine Steigleitung für den "Zweitangriff" eine erhebliche Erleichterung bei der Brandbekämpfung.

      Mich wundert es nur, woher damals diese Forderung der Wandhydranten gekommen ist?
      Kann das damals von der Feuerwehr gefordert worden sein oder woher kommt diese Vorgaben für Schulen?
      Ist das in anderen Städten auch der Fall?

      Mit freundlichen Grüßen
      F.P.



      Kommentar


        #4
        Kosten sollten da keine so große Rolle spielen. In eine 80er Leitung eine Trennstation einbauen sollte deutlich unter 10T€ liegen.

        Die einfachste Sache ist doch, bei der Feuerwehr nachfragen, was die für eine Philosophie haben.
        Anfrage bei der unteren Bauaufsicht, ob die noch etwas zu einer damaligen Forderung wissen.

        Ich kenne einige Feuerwehren, die auch vorhandene Steigleitungen nicht nutzen.
        Bei einer trockenen Steigleitung könnte die Forderung kommen, UGs und OGs mit zwei Einspeisungen zu trennen (Berlin).Das sind Kosten; Einspeiseschrank 1,2T€, Entnahmeschrank 500 €, Abriss der alten Schränke - die sind nicht DIN-konform, eventuell Umbau der alten Leitungen, Maurer- und Putzarbeiten ...
        Vor jeder Verwendung im Brandfall ist jede Entnahmestelle zu kontrollieren, ob die eventuell offen ist (Wasserschaden, keine ausreichende Wassermenge an den Entnahmen). Bis ich das tue, kann ich auch gleich selber Schläuche legen - so etliche Feuerwehren.

        Selbsthilfe mit Steigleitung-Nass? Sehen viele Behörden und Feuerwehren heute kritisch. Wenn Feuerlöscher nicht mehr ausreichen: Lehrer zur Bekämpfung der Flammenfront ohne Schutzausrüstung vorschicken, oder gar Schüler? Ich hatte mal was von Lehrermangel gelesen. Ich denke wir haben für so etwas kein Verschleiß-Personal übrig.

        Wenn Selbsthilfe, dann immer mit ausreichenden Feuerlöschern und nicht vergessen - die Nutzer sollten an den Geräten ausgebildet sein.
        Brandmeldung an die Feuerwehr und gefahrlose Evakuierung sollte vor Experimenten Vorrang haben.

        Wenn möglich, folgen Sie dem Rat von Hrn. Lammer - stilllegen und abbauen. Es bleiben oft große Leitungsdurchmesser in der Trinkwasserleitung in Betrieb. Da ist ebenfalls die Hygiene (TrinkMV) zu beachten; Stagnation aufgrund von zu geringem Durchfluss.
        Zuletzt geändert von AEBaresel; 01.02.2024, 11:08.

        Kommentar


          #5
          Hallo Herr AEBaresel,

          danke für Ihre Rückmeldung.

          Diese Wandhydrantenanlagen sind aus einer Zeit, wo der abwehrende Brandschutz in Kombination mit dem baulichen Brandschutz in den Kinderschuhen gesteckt ist.
          Da war die örtliche Feuerwehr stehts zufrieden, wenn überall Wandhydranten in Typ F verbaut wurden, auch wenn es dafür keinen rechtliche Forderung gab.
          Überall hatte man zu jederzeit Wasser. Was das ganze in der heutigen Zeit aufgrund des Trinkwasserschutzgesetzes hat, war damals noch gar kein Thema.

          Ich denke auch, dass die aller erste Anlaufstelle die örtliche Feuerwehr sein wird.
          Zeiten ändern sich und das auch aus Sicht der taktischen Brandbekämpfung der Feuerwehr.

          Ich bin gespannt was der Termin für Erkenntnisse mit sich bringt.
          Wir werden sehen, wo die Reise hingeht.

          Mit freundlichen Grüßen
          F.P.

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