Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zu Wandhydranten-Anlagen in Schulen (Bundesland Bayern).
Hintergrund der Frage ist die Nachrüstung von einer Trennstation aufgrund der Trinkwasserverordnung.
Aufgrund des Alters der Schule, kann ich aus dem „Baubescheid“ entnehmen, dass damals zur schnellen Selbsthilfe
und zur Unterstützung der Löscharbeiten der Feuerwehr, Wandhydranten Typ F gefordert waren.
Aus welcher Verordnung sich dies ergibt, steht leider nicht im Bescheid.
Daher meine Frage:
In welcher Verordnung steht, dass ich die Wandhydranten-Anlage in bayerischen Schulen, zwingend weiter Betreiben muss?
Laut Landesfeuerwehrverband Fachbereich 4, gibt es eine Aussage zur Nutzung von Wandhydranten in Städten die keine
Berufsfeuerwehr haben (bei dem Text handelt es sich nur um einen Teilausschnitt der Stellungnahme vom LFV Fachbereich 4).
Bei der Frage, “Wer den Wandhydranten im Erstangriff einsetzt“, ergab sich zumindest in Oberbayern folgendes Bild:
Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren wird der Wandhydrant i.d.R. nicht verwendet, da die Lage der Wandhydranten
in den Gebäuden so gut wie nie bekannt ist und nach den Einsatzgrundsätzen für Atemschutzgeräteträger ein verrauchter/betroffener
Bereich nur mit „Wasser am Strahlrohr“ betreten werden soll. Da sich die Standorte der Wandhydranten i.d.R. in den Fluren
befinden und diese bei einem Brand in einem Zimmer/Büro/Raum i.d.R. verraucht sind, schließt sich hier die Verwendung für
die Feuerwehr schon aus einsatztaktischen Gründen von selbst aus.
Einsatztaktisch hat also eine Nachrüstung der Trennstation keinen Vorteil für die örtliche Feuerwehr. Schlimmstenfalls kommt
man sogar als Feuerwehrdienstleistender in Erklärungsnot, wenn man dann wirklich einen Brand in der Schule hat
und dann wurde nicht einmal die mit hohen Kosten umgerüstete Wandhydranten-Anlage verwendet!
Daher stellt sich mir die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn man die Wandhydraten-Anlage in eine trockene Steigleitung umrüstet?
Klar muss man sich hier auch bewusst sein, dass das ganze auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (z.B. neuer Brandschutznachweis,
Überarbeitung der Feuerwehrpläne, Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne, mehr Feuerlöscher, …).
Was die am Ende wirtschaftlichste Lösung dabei ist und ob die örtliche Feuerwehr dem zustimmt, ist erst einmal zweitrangig,
mir geht es in erster Linie nur einmal darum, ob rechtlich überhaupt die Möglichkeit besteht, dass man in bayerischen Schulen
die Wandhydranten-Anlage auf eine trockene Steigleitung mit Einspeisung über die Feuerwehr umrüsten darf.
Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich für die informativen Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen:
F.P.
ich habe eine Frage zu Wandhydranten-Anlagen in Schulen (Bundesland Bayern).
Hintergrund der Frage ist die Nachrüstung von einer Trennstation aufgrund der Trinkwasserverordnung.
Aufgrund des Alters der Schule, kann ich aus dem „Baubescheid“ entnehmen, dass damals zur schnellen Selbsthilfe
und zur Unterstützung der Löscharbeiten der Feuerwehr, Wandhydranten Typ F gefordert waren.
Aus welcher Verordnung sich dies ergibt, steht leider nicht im Bescheid.
Daher meine Frage:
In welcher Verordnung steht, dass ich die Wandhydranten-Anlage in bayerischen Schulen, zwingend weiter Betreiben muss?
Laut Landesfeuerwehrverband Fachbereich 4, gibt es eine Aussage zur Nutzung von Wandhydranten in Städten die keine
Berufsfeuerwehr haben (bei dem Text handelt es sich nur um einen Teilausschnitt der Stellungnahme vom LFV Fachbereich 4).
Bei der Frage, “Wer den Wandhydranten im Erstangriff einsetzt“, ergab sich zumindest in Oberbayern folgendes Bild:
Im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren wird der Wandhydrant i.d.R. nicht verwendet, da die Lage der Wandhydranten
in den Gebäuden so gut wie nie bekannt ist und nach den Einsatzgrundsätzen für Atemschutzgeräteträger ein verrauchter/betroffener
Bereich nur mit „Wasser am Strahlrohr“ betreten werden soll. Da sich die Standorte der Wandhydranten i.d.R. in den Fluren
befinden und diese bei einem Brand in einem Zimmer/Büro/Raum i.d.R. verraucht sind, schließt sich hier die Verwendung für
die Feuerwehr schon aus einsatztaktischen Gründen von selbst aus.
Einsatztaktisch hat also eine Nachrüstung der Trennstation keinen Vorteil für die örtliche Feuerwehr. Schlimmstenfalls kommt
man sogar als Feuerwehrdienstleistender in Erklärungsnot, wenn man dann wirklich einen Brand in der Schule hat
und dann wurde nicht einmal die mit hohen Kosten umgerüstete Wandhydranten-Anlage verwendet!
Daher stellt sich mir die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, wenn man die Wandhydraten-Anlage in eine trockene Steigleitung umrüstet?
Klar muss man sich hier auch bewusst sein, dass das ganze auch mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (z.B. neuer Brandschutznachweis,
Überarbeitung der Feuerwehrpläne, Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne, mehr Feuerlöscher, …).
Was die am Ende wirtschaftlichste Lösung dabei ist und ob die örtliche Feuerwehr dem zustimmt, ist erst einmal zweitrangig,
mir geht es in erster Linie nur einmal darum, ob rechtlich überhaupt die Möglichkeit besteht, dass man in bayerischen Schulen
die Wandhydranten-Anlage auf eine trockene Steigleitung mit Einspeisung über die Feuerwehr umrüsten darf.
Ich bedanke mich schon einmal recht herzlich für die informativen Rückmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen:
F.P.
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