Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Hotels und die Aufschaltung der Brandmeldeanlage/Hausalarmanlage zur Feuerwehr.
Laut der Beherbergungsstättenverordnung wird unter § 9 Alarmierungseinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerung von Aufzügen wird klar beschrieben, was ab 60 Betten gefordert wird. Das Hotel wo sich mir die Frage stellt, hat sogar 300 Betten.
Woher würde die Forderung kommen, dass die Brandmeldeanlage zur Feuerwehr aufgeschaltet werden muss?
Bestimmt das überhaupt eine Norm oder beschließt, die Notwendigkeit der Aufschaltung, der Brandschutznachweisersteller oder die Baubehörde?
Komme aus dem Bundesland "Bayern"
Danke schon mal für die Rückmeldung.
Mit freundliche Grüßen
F.P.
ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Hotels und die Aufschaltung der Brandmeldeanlage/Hausalarmanlage zur Feuerwehr.
Laut der Beherbergungsstättenverordnung wird unter § 9 Alarmierungseinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerung von Aufzügen wird klar beschrieben, was ab 60 Betten gefordert wird. Das Hotel wo sich mir die Frage stellt, hat sogar 300 Betten.
Woher würde die Forderung kommen, dass die Brandmeldeanlage zur Feuerwehr aufgeschaltet werden muss?
Bestimmt das überhaupt eine Norm oder beschließt, die Notwendigkeit der Aufschaltung, der Brandschutznachweisersteller oder die Baubehörde?
Komme aus dem Bundesland "Bayern"
Danke schon mal für die Rückmeldung.
Mit freundliche Grüßen
F.P.
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