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Aufschaltung der Brandmeldeanlage/Hausalarmanlage in Hotels

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    Aufschaltung der Brandmeldeanlage/Hausalarmanlage in Hotels

    Hallo zusammen,

    ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Hotels und die Aufschaltung der Brandmeldeanlage/Hausalarmanlage zur Feuerwehr.

    Laut der Beherbergungsstättenverordnung wird unter § 9 Alarmierungseinrichtungen, Brandmeldeanlagen, Brandfallsteuerung von Aufzügen wird klar beschrieben, was ab 60 Betten gefordert wird. Das Hotel wo sich mir die Frage stellt, hat sogar 300 Betten.

    Woher würde die Forderung kommen, dass die Brandmeldeanlage zur Feuerwehr aufgeschaltet werden muss?
    Bestimmt das überhaupt eine Norm oder beschließt, die Notwendigkeit der Aufschaltung, der Brandschutznachweisersteller oder die Baubehörde?

    Komme aus dem Bundesland "Bayern"

    Danke schon mal für die Rückmeldung.



    Mit freundliche Grüßen
    F.P.

    #2
    Zitat aus den Erläuterungen zur BStättV:
    Zur Weiterleitung von Brandmeldungen bauordnungsrechtlich notwendiger Brandmeldeanlagen enthält die Verordnung keine Aussage, da dieser Punkt in Bayern allgemein geregelt ist (siehe IMS Nr. ID5-2203.15 vom 21.04.1995 und IMS Nr. ID2-2203.12/15 vom 20.10.2006).
    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Sehr geehrter Herr Lammer,

      ich bedanke mich für die schnelle Information. Die Erläuterung hatte ich nicht am Schirm bzw. dass es in dieser eine Information dazu gibt.

      Recht herzlichen Dank für den Gedankenanstoß!



      Mit freundlichen Grüßen
      F.P.

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