Hallo Zusammen,
grundsätzlich geht es um die Frage darum, ob eine Abweichung aus "wirtschaftlichen" gründen zulässig ist, also ob dadurch ein Grund vorliegt, eine Abweichung zu stellen.
Aus meiner Sicht ist aus dem § 73 der BauO NRW nicht abzuleiten, das "wirtschaftliche" Gründe nicht als Grund für eine Abweichung akzeptiert werden können. Vielmehr steht dort, das durch den Bauherrn der Nachweis der Gleichwertigkeit der Maßnahmen erbracht werden muss, wenn dieser abweicht. Nach einschlägigen Kommentaren ist dies z.B. der Nachweis durch einen Sachverständigen.
Es ist also zulässig das eine Abweichung nach § 73 abgelehnt wird, obwohl diese kompensiert ist und die Schutzziele nach § 17 (1) eingehalten werden und der Grund für die Ablehnung ist, das der Neubau ja nach BauO NRW hergestellt werden kann ?
grundsätzlich geht es um die Frage darum, ob eine Abweichung aus "wirtschaftlichen" gründen zulässig ist, also ob dadurch ein Grund vorliegt, eine Abweichung zu stellen.
Aus meiner Sicht ist aus dem § 73 der BauO NRW nicht abzuleiten, das "wirtschaftliche" Gründe nicht als Grund für eine Abweichung akzeptiert werden können. Vielmehr steht dort, das durch den Bauherrn der Nachweis der Gleichwertigkeit der Maßnahmen erbracht werden muss, wenn dieser abweicht. Nach einschlägigen Kommentaren ist dies z.B. der Nachweis durch einen Sachverständigen.
Es ist also zulässig das eine Abweichung nach § 73 abgelehnt wird, obwohl diese kompensiert ist und die Schutzziele nach § 17 (1) eingehalten werden und der Grund für die Ablehnung ist, das der Neubau ja nach BauO NRW hergestellt werden kann ?
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